Studienaufenthalt im Ausland

Ein Auslandsaufenthalt ist für ein Übersetzer- und Dolmetscherstudium unerlässlich. Ein Semester im Ausland - in Frankreich, im 
französischsprachigen Belgien oder in der französischsprachigen Schweiz - bietet Ihnen die einmalige Möglichkeit, Ihre Sprachkompetenz zu verbessern und in eine andere Kultur und Lebensart einzutauchen. Sie lernen nicht nur Land und Leute besser kennen, sondern auch, sich in einem fremden Land zurechtzufinden und Ihr Leben dort zu organisieren.

Dauer des Aufenthalts

Das ERASMUS Programm bietet Ihnen die Möglichkeit eines einsemestrigen oder einjährigen Aufenthalts.

Zeitpunkt des Aufenthalts

  • Wintersemester ODER Sommersemester
  • ein Jahr

Es bietet sich an, im 3. Semester ins Ausland zu gehen, da es sich am günstigsten in den Ablauf Ihres BA-Studiums einfügt. Ein Auslandsaufenthalt in einem anderen Semester ist jedoch auf keinen Fall ausgeschlossen oder nachteilig. Ein Erasmusaufenthalt kann auch im MA beantragt werden.

Wahl der Universität

Sie können sich für eine der folgenden Universitäten bewerben:

Frankreich

Nützliche Informationen zum Studieren in Frankreich.

Belgien

Schweiz

Griechenland

  • Korfu (nur für Incoming-Studierende)

Einige Institute sind (wie das IÜD) Mitglieder der CIUTI, einer internationalen Vereinigung führender Übersetzer- und Dolmetscherinstitute.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für die oben genannten Institute sind bis Ende Januar an Frau Fröscher-Routier, die ERASMUS-Beauftragte der französischen Abteilung, zu richten. Beachten Sie bitte, dass das Bewerbungsverfahren nur einmal im Jahr für beide Semester stattfindet. Das Dokument finden Sie hier zum Herunterladen. Weitere erforderliche Dokumente finden Sie hier.

Förderungsmöglichkeiten 

  1. BAFöG-Empfänger erhalten für Auslandssemester, die dem Studium förderlich sind, einen Zuschuss. Zuständige Stelle: BAFöG-Amt.
  2. Zwischen dem IÜD und den meisten Partnerinstituten besteht ein ERASMUS-Vertrag. Die Höhe der ERASMUS-Stipendien variiert von Jahr zu Jahr.
  3. Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD), insbesondere im Rahmen des Programms "Romanisten nach Frankreich". Zuständige Stelle: Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg.

Studienleistungen und Studienzeiten

Im Ausland verbrachte bzw. erworbene Studienleistungen können in Heidelberg nur anerkannt werden, sofern volle inhaltliche und qualitative Gleichwertigkeit vorliegt.
Damit im Ausland erworbene Studienleistungen eventuell anerkannt werden können, sollten sich die betreffenden Studierenden VOR ihrem Auslandsaufenthalt von der ERASMUS-Beauftragten Frau Fröscher-Routier beraten lassen. Nach dem Auslandsaufenthalt sollten sie zur Anerkennung der Studienleistungen ihre Leistungsnachweise und ihre Arbeitsmaterialien vorlegen, damit über die Anerkennung entschieden werden kann.

Merkblatt für Studierende und Mitarbeiter zur Anrechnung von im Ausland abgelegten Leistungen während Erasmus

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 08.08.2022
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