Vorgaben laut Prüfungsordnungen
B.A. Übersetzungswissenschaft
PO 2010 §3 Abs. 8 und Anlage 2
Während des Studiums ist ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einem Land zu absolvieren, in dem die B-Sprache Landessprache ist (10 LP).
Im Rahmen des Moduls "Übergreifende Kompetenzen" ist eine Firmenhospitation bzw. ein Praktikum von mindestens
einer Woche verpflichtend (10 LP).
PO 2016 §3 Abs. 9 und Modulhandbuch
Im Rahmen des Moduls 18 "Übergreifende Kompetenzen" ist ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im fremdsprachigen Sprachraum zu absolvieren. Je nach Arbeitsumfang wird das Praktikum mit max. 8 LP bewertet.
Im Rahmen des Moduls 16 "Berufsrelevante Kompetenzen" können Studierende freiwillig eine einwöchige Hospitation absolvieren (2 LP).
B. A. Translation Studies Information Technologies
PO 2016 §12 und Anlage 2 sowie Modulhandbuch
Im Rahmen des Moduls 17 "Übergreifende Kompetenzen" ist entweder ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im In- oder Ausland oder ein mindestens sechswöchiger studienbezogener Auslandsaufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache zu absolvieren. Je nach Arbeitsumfang und Länge des Aufenthalts werden max. 8 LP vergeben.
M.A. Konferenzdolmetschen
Während des Studiums ist ein mindestens achtwöchiger berufsbezogener Auslandsaufenthalt in einem Land mit der B-Sprache als Landessprache sowie ein mehrtägiges dolmetschbezogenes Praktikum bei einer Konferenz („Stumme Kabine“ etc.) zu absolvieren (PO 2011 §3 Abs. 6).
Die PO 2015 sieht kein Pflichtpraktikum mehr vor.