Lehramtsprüfungsverwaltung
Willkommen
Allgemeine Informationen
Wichtige Anlaufstellen
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
Module Personale Kompetenz
Praktika
Wissenschaftliche Prüfung
WILLKOMMEN AUF DEN SEITEN DER
LEHRAMTSPRÜFUNGSVERWALTUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Seit dem 1. Juni 2011 gibt es die Lehramtsprüfungsverwaltung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien für alle Fakultäten der Universität Heidelberg.
Hier finden Sie uns:
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gemeinsames Prüfungsamt
Lehramtsprüfungsverwaltung
Voßstr. 2, Geb. 37 1. OG
69115 Heidelberg
Mitarbeiter der Lehramtsprüfungsverwaltung:
Dr. Klaus Kempter (Leiter Gemeinsames Prüfungsamt)
Telefon: 06221-54 3480
E-Mail: kempter@uni-hd.de 
Silke Engelhardt
Telefon: 06221-54 3577
E-Mail: s.engelhardt@uni-heidelberg.de 
Sprechstunden:
| Montag bis Donnerstag | 10.00 - 12.00 Uhr |
Für ausführlichere Beratungen bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Wir sind für folgende Aufgabengebiete zuständig:
- Beratung von Studierenden und lehramtsausbildenden Fakultäten
- Beratung von Studierenden zu den Abläufen und Bestimmungen des Orientierungspraktikums und des Schulpraxissemesters.
- Prüfung der Studienvoraussetzung zum Lehramtstudium nach GymPO I § 1 Abs. 3 (Orientierungspraktikum)
- Annahme von Scheinen des Orientierungspraktikums und Evaluationsbögen des Schulpraxissemesters von den Schulen (nach GymPO I)
- Ausstellen von Transcripts of Records für alle Fächer und Diploma Supplements sowie sonstiger Bescheide mit Bezug zu den Lehramtsstudiengängen.
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Prüfungsordnungswechsel (WPO I nach GymPO I) nach §31, Abs. 3 GymPO I. Die Genehmigung eines Antrages auf Prüfungsordnungswechsel kann nur dann erfolgen, wenn beide Fakultäten dem Wechsel zustimmen.
- Überwachung der Fristen - Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, Schulpraxissemester, Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung
- Prüfung, Bündelung und Übermittlung aller Daten für die Anmeldung der Studierenden zur 1. Staatsprüfung unter Bedingungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.7.2009 an das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN STUDIENGÄNGEN
Lehramt an Gymnasien und
Höheres Lehramt an
Berufsbildenden Schulen (Gesellschaft und Gesundheit - Care)
STUDIENFÄCHER:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Erziehungswissenschaft
- Evangelische Theologie
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Jüdische Religionslehre
- Latein
- Mathematik
- Pflegewissenschaft / Gerontologische Pflege
- Philosophie / Ethik
- Physik
- Politische Wissenschaft
- Russisch
- Spanisch
- Sport
Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
An der Universität Heidelberg ist das Studium aller Lehramtsfächer möglich bis auf Katholische Theologie und Volkskunde. Jüdische Religionslehre wird an der Hochschule für Jüdische Studien angeboten.
Im Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen werden zwei schulische Fächer als Hauptfächer miteinander kombiniert. In manchen Fällen ist das Studium eines dritten Fachs für die spätere Lehramtstätigkeit in Baden-Württemberg erforderlich. Informationen hierzu finden Sie unter:
-
Studienziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien: Basisinformationen (WPO 2001)
Die WPO 2001 gilt für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium bis Sommersemester 2010 aufgenommen haben.
-
Studienziel Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien: Basisinformationen (GymPO I 2009)
Die GymPO I 2009 gilt für alle seit dem Wintersemester 2010/11 neu eingeschriebenen Lehramtsstudierenden.
Bewerbung und Zulassung
Informationen hierzu finden sich auf der Seite Bewerbung und Immatrikulation für deutsche Studierende.
Für ausländische Studienbewerber gelten bei der Zulassung zum Studium besondere Regelungen.
Informationen sind erhältlich hier oder beim
Akademischen Auslandsamt der Universität
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg.
Weitere Informationen
- Fremdsprachenanforderungen und Sprachnachweise
- Beratungsmöglichkeiten
- Berufsziel Lehrerin/Lehrer
- Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg
- Deutscher Bildungsserver - Dokumente und Erfahrungsberichte zur Lehrerausbildung
- LehrerInnen
- Kultusministerkonferenz
- Referendar.de
Staatsexamen für das höhere Lehramt an Beruflichen Schulen
In Heidelberg ist das Studium der Pflegewissenschaft / Gerontologische Pflege möglich.
- Prüfungsordnungen
- Informationen des Kultusministeriums zum Lehramt an Beruflichen Schulen
Nähere Informationen auf der Seite für das Studienfach Pflegewissenschaft / Gerontologische Pflege.
WICHTIGE ANLAUFSTELLEN IM LAUFE DES STUDIUMS
ZENTRUM FÜR LEHRERBILDUNG
Im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) erhalten Sie alle relevanten Informationen im Bezug auf die Studienorganisation, Hilfe und Unterstützung bei Fragen zur Prüfungsordnung sowie Informationen zu weiteren Beratungsstellen innerhalb oder außerhalb der Universität Heidelberg.
Adresse:
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)
Seminarstr. 2 (Zentrale Universitätsverwaltung – Carolinum)
69117 Heidelberg
Zimmer 137 und 145 1. OG
Tel.: 06221/54 54 54
Fax.: 06221/54 16 17 519
Mitarbeiter:
Dr. Erich Streitenberger (Leiter der Stabstelle ZLB)
Telefon: 06221-54 7519
E-Mail: erich.streitenberger@zuv.uni-heidelberg.de 
Dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr wird dort eine „Offene Lehramtsberatung“ angeboten. Diese Kurzberatung ohne Anmeldung findet nur während der Vorlesungszeit statt und sollte nicht länger als 10 min. dauern.
Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, sollten Sie unter der Rufnummer 06221/54 54 54 einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeiten zu den Mailinglisten erhalten Sie hier.
FACHSTUDIENBERATER
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Fach haben, im Hinblick auf Prüfungsmodalitäten, Anmeldungen zu Prüfungen, Prüfungsordnungen etc. können Sie sich an den/die für Sie zuständige/n Fachstudienberater/in wenden.
Liste aller Fachstudienberater
Unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/fachstudberatung.html erhalten Sie die Kontaktdaten der Fachstudienberater/Innen Ihres Fachs.
LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT (LLPA)
Bei Fragen rund um die Wissenschaftliche Arbeit und Wissenschaftliche Prüfung können Sie sich an die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg wenden oder aber an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Das Landeslehrerprüfungsamt ist für die Organisation und Durchführung der Wissenschaftlichen Prüfung zuständig.
Ihre Ansprechpartner sind dort:
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Prof. Dr. Johann J. Beichel Leiter der LLPA Außenstelle Tel: 0721/926 45 00
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Jürgen Ehret Amtsrat Tel: 0721/926 45 02
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Patrick Krätz Studienrat Tel: 0721/926 45 10
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Vom LLPA wird eine Lehramtsberatung in Heidelberg angeboten. Diese Beratung findet in der Zentralen Studienberatung, Seminarstr. 2 (Carolinum), 1. OG, 69117 Heidelberg, statt. Die Termine finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/pruef_lehramt.html Ansprechpartner: Jürgen Ehret |
STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (SSDL) (GYMNASIEN) HEIDELBERG
Am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung finden die verpflichtenden Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester statt.
Sie erhalten dort Informationen zur Organisation und Durchführung des Praxissemesters.
Kontakt:
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg
Quinckestraße 69, 69120 Heidelberg
Tel.: 06221-137 16 31
E-Mail: Praxissemester@Seminar-Heidelberg.de
Homepage: http://www.seminare-bw.de
STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (SSDL) (BERUFLICHE SCHULEN) KARLSRUHE
Studierende im Staatsexamen Studiengang Gesundheit und Gesellschaft – Care besuchen die verpflichtenden Begleitveranstaltungen zum Praxissemester am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL) (Berufliche Schulen) in Karlsruhe. Auch Studierende für Lehramt an Gymnasien, die sich für ihr Schulpraxissemester eine berufliche Schule im Regierungsbezirk Karlsruhe entschieden haben, müssen die Begleitveranstaltung am SSDL Karlsruhe besuchen.
Kontakt:
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL) (Berufliche Schulen) Karlsruhe
Kaiserallee 11, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-925 57 75
E-Mail: Hans-Peter.Kussman@seminar-bs-ka.kv.bwl.de
Homepage: www.bs.seminar-karlsruhe.de
INFORMATIONEN ZU DEN FÄCHERÜBERGREIFENDEN MODULEN
1) Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWB)
2) Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
3) Module Personale Kompetenz (MPK)
INSTITUT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN
Am Institut für Bildungswissenschaften werden die Veranstaltungen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium angeboten.
Diese Veranstaltung müssen im Laufe des Studiums besucht werden, und es sollen mindestens 18 Leistungspunkte (LP) erworben werden (GymPO I vom 31.07.2009, § 5, Abs. 3 sowie § 6, Abs. 2 und § 7, Abs. 2)
Welche Kompetenzen sollem im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium erworben werden?
(GymPO I – Anlage E – Bildungswissenschaftliches Begleitstudium)
Die Studienabsolventinnen und –absolventen verfügen über grundlegende Kompetenzen in Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung sind die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die schulische Arbeit erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Genannte Kompetenzen sollen aus folgenden Studieninhalten erworben werden:
1) Lehren, Lernen, Unterrichte
2) Lehrerprofessionalität in der Organisation Schule
3) Bildungstheoretische und historische Grundlagen des Lehrerberufs
Kontakt:
Institut für Bildungswissenschaft
Akademiestr. 3
69117 Heidelberg
Weitere Informationen zum Bildunswissenschaftlichen Begleitstudium sowie die Kontakte der zuständigen Fachstudienberater erhalten sie auf folgender Seite:
http://www.ibw.uni-heidelberg.de/studium/bw-begleit.html
ETHISCH-PHILOSOPHISCHES GRUNDLAGENSTUDIUM (EPG)
Die Veranstaltungen des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (EPG) werden gemeinsam vom Philosophischen Seminar und dem Wissenschaftlich-Theologischen Seminar betreut.
Im Rahmen dieser Veranstaltungen müssen von den Studierenden mindestens 12 Leistungspunkte (LP) erworben werden (GymPO I vom 31.07.2009, § 5, Abs. 3 sowie § 6, Abs. 2 und § 7, Abs. 2)
Welche Kompetenzen sollem im Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium erworben werden?
(GymPO I – Anlage D – Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium)
Die Studienabsolventinnen und –absolventen verfügen über vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, ethisch-philosophischen Grundlagen und Schulpraxis. Fundiertes Wissen und Können in den genannten Bereichen der ersten Phase der Lehrerbildung bilden die Basis für die zweite Phase an den Seminaren sowie für die anschließende Phase der Berufsausübung, in der die erworbenen Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der schulische Unterricht erfordert es, die erworbenen Kompetenzen schülerbezogen einzusetzen.
Die genannten Kompetenzen sollen aus folgenden Studieninhalten erworben werden:
1) Ethisch-philosphische Grundfragen
2) Fach- beziehungsweise berufsethische Fragen
Kontakt:
|
Dr. Brigitta-Sophie von Wolff-Metternich Philosophisches Seminar Schulgasse 6-8, Zimmer 208 69117 Heidelberg Tel.: 06221-54 2479 Fax: 06221-54 2437 |
Friederike Schücking Wissenschaftlich-Theologisches Seminar Kisselgasse 1 69117 Heidelberg |
EPG-Homepage der Universität Heidelberg:
http://www.uni-heidelberg.de/epg/
Aktuelle Informationen zum Anmeldeverfahren für EPG I
MODULE PERSONALE KOMPETENZ (MPK)
Neu im modularisierten Lehramtsstudiengang enthalten sind die Module Personale Kompetenz (MPK). Im Laufe des Studiums müssen 6 Leistungspunkte erworben werden. (GymPO I vom 31.07.2009, § 5, Abs. 3 sowie § 6, Abs. 2 und § 7, Abs. 2)
An der Universität Heidelberg sind die Veranstaltungen der Module Personale Kompetenz direkt auf das Schulpraxissemester bezogen und sollten somit vor und nach dem Schulpraxissemester besucht werden.
Welche Kompetenzen sollen in Modulen Personale Kompetenz erworben werden?
Die MPK ermöglichen es den Studierenden des gymnasialen Lehramts, ihre personalen Kompetenzen für den Beruf als Lehrkraft weiterzuentwickeln, dazu gehören vor allem die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und die Handlungskompetenz. Anerkannt werden Module, die sich in folgendem inhaltlichem Rahmen bewegen:
- Selbsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Lehrergesundheit, Sprechen und Stimme, Haltung und Auftreten
- Gesprächskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Genderkompetenz, Empathie, wertschätzendes Verhalten, Offenheit, Motivieren, Teamarbeit,
- Umgang mit Belastungen, Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen, Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Konkliktmanagement, Feedbackkultur.
Die Veranstaltungen der Module Personale Kompetenz finden Sie unter:
Kontakt:
Abteilung Schlüsselkompetenzen
Bergheimer Straße 20
69115 Heidelberg
E-Mail: slk@uni-hd.de
Telefon: +49 (0) 6221 54-2444
Telefax: +49 (0) 6221 54-2434
Homepage: http://www.uni-heidelberg.de/slk/index.html
PRAKTIKA
Beide Praktika gelten als Zulassungsvoraussetzung zur Wissenschaftlichen Prüfung.
Zu 1) Orientierungspraktikum
Das zwei-wöchige Orientierungspraktikum muss lt. Prüfungsordnung (GymPO I § 1, Abs. 3) vor Studienbeginn oder innerhalb der ersten beiden Fachsemester absolviert werden
Das Orientierungspraktikum dient der Studien- und Berufsorientierung. Es soll nach der Absolvierung zur Entscheidung für oder gegen ein Studium des gymnasialen Lehramtes führen.
Die PraktikantInnen sollen, aufbauend auf den Themen des Lehrerorientierungstests, der ebenfalls Zulassungsvoraussetzung zum Lehramtsstudium ist, die wesentlichen Entscheidungskriterien für ihre Studienwahl in der Schule und mit schulischen Gesprächspartnern reflektieren.
Für Studierende des Studiengangs Gesundheit und Gesellschaft – Care gilt, dass das Orientierungpraktikum in einem Altenpflegeheim absolviert werden muss. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Instituts für Gerontologie und bei Frau Gabriele Ensink
Weitere Informationen zum Orientierungspraktikum erhalten Sie unter unseren FAQ sowie unter www.orientierungspraktikum-bw.de
Zu 2) Schulpraxissemester
Des Schulpraxissemester ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und ist nach § 9 GymPO I vom 31.07.2009 verpflichtend für Studierende des Studiengangs Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg.
Das Schulpraxissemester dient der Berufsorientierung und der Vertiefung der Schulpraxis. Sie erhalten die Möglichkeit sich mit dem gesamten Tätigkeitsbereich des Lehrers unter Anleitung der Schulen selbst, der Staatlichen Seminare und der Hochschule vertraut zu machen.
Im Rahmen des Schulpraxissemester sollen die Studierenden den Schulalltag mit verschiedenen Unterrichtssituationen, unterschiedlichen Lehrerprofilen und spezifischen Belastungssituationen kennenlernen. Gleichzeitig erfolg der erste Schritt zur Qualifizierung für die Schulpraxis. Diese wird im Vorbereitungsdienst fortgeführt und mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen.
Weitere Informationen zum Schulpraxissemester erhalten sie unter unseren FAQ sowie unter www.praxissemester-bw.de
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INFORMATIONEN ZUR WISSENSCHAFTLICHEN PRÜFUNG
Die Wissenschaftliche Prüfung nach § 11 Abs. 1 ff. umfasst, mit Ausnahme der Prüfung in Fächerverbindungen mit Bildender Kunst und Musik, die wissenschaftliche Arbeit und die mündlichen Prüfungen in den Fächern.
Die Anforderungen an die genannten Prüfungsteile ergeben sich aus Anlage A
der GymPO I vom 31.07.2009.
Die Anforderungen dieser Prüfungsteile ergeben sich aus den in Anlage A
, B
und C
ausgewiesenen Kompetenzen und Studieninhalten.
Zeitpunkt der Prüfung:
Bis zum Ende des 10. Semesters besteht die Möglichkeit, die mündliche Prüfung, bei Fächerverbindungen ohne Bildende Kunst oder Musik, nach Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine zu teilen.
Nach dem Ende des 10. Semesters werden die mündlichen Prüfungen in beiden Fächern in einem Termin abgelegt.
Für die Berechnung der Semesterzahl ist der Zulassungstermin entscheidend.
Unberücksichtigt hierbei bleiben Unterbrechungen wegen schwerer Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund, der das Studium verhindert. (§ 24, Abs. 1 Satz 2 und 3). Weiterhin bleiben Semester unberücksichtigt, die zum obligatorischen Fremdsprachenerwerb benötigt werden. (§ 5, Abs. 1 GymPO I vom 31.07.2009).
Studienaufenthalte im fremdsprachigen Ausland bis zur Dauer von zwei Semestern, bei modernen Fremdsprachen zwei Semester je Fremdsprache, bleiben dann unberücksichtigt, wenn der Studierende einer ausländischen Universität für das Studium eines oder mehrerer ihrer Hauptfächer eingeschrieben waren und nachweislich Lehrveranstaltungen in angemessenenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden und mindestens einem der Hauptfächer besucht und je Semester mindestens einen Leistungsnachweis erbracht haben. Bei einer Tätigkeit als Fremdsprachenassistent oder als Schulassistent im Ausland bleiben bis zu zwei Semester unberücksichtigt.
Es ist zu beachten, das nicht mehr als vier Semester unberücksichtigt bleiben bei der Berechnung der Semesterzahl.
Weitere Informationen finden Sie unter: Anmeldung
Erweiterungsprüfung:
In allen Fächern nach § 8 GymPO I
kann eine Erweiterungsprüfung nach Maßgabe der Anlage A
mit den Anforderungen eines Hauptfaches oder eines Beifachs abgelegt werden.
Hinweis: Die Fächer Informatik und Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft können nur mit Hauptfachanforderung studiert und geprüft werden.
Weiterhin kann für die in Anlage G
genannten Fächer eine Erweiterungsprüfung mit Beifachanforderung abgelegt werden.
Für die Erweiterungsprüfung mit Hauptfachanforderung wird eine Regelstudienzeit von 4 Semestern (120 Leistungspunkte) angesetzt und für Fächer mit Beifachanforderung mit 3 Semestern (90 Leistungspunkte).
Weitere Informationen zur Erweiterungsprüfung, wie Zeitpunkt, Termine etc., finden sie unter: Anmeldung
Wissenschaftliche Arbeit als Teil der Ersten Staatsprüfung:
Nach § 16 Abs. 1 GymPO I geht es bei der Wissenschaftlichen Arbeit um dien Nachweis, dass der/die Studierende ein Thema mit den Mehtoden und Hilfsmitteln des Fach sachgerecht bearbeiten kann.
Die Wissenschaftliche Arbeit kann in jedem der studierten Hauptfächer der Anlage A und C geschrieben werden. Ausgenommen ist das Fach Bildende Kunst. Das Thema der Arbeit muss auf die fachspezifischen Kompetenzen und Studieninhalte bezogen sein.
Unterrichtspraktische Arbeiten und Gemeinschaftsarbeiten sind n i c h t zulässig.
Das Thema der Arbeit sollte so gestellt werden, dass die Bearbeitung in 4 Monaten möglich ist. Es sollte nach dem Bestehen der akademischen Zwischenprüfung durch einen vom Bewerber gewählten und zur Themenstellung berechtigten Prüfer (§ 4 Abs. 1 Satz 2) vorgeschlagen werden.
Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle beim Regierungspräsidium in Karlsruhe) wird das Thema von selbigem vergeben.
Das Landeslehrerprüfungsamt gibt das Thema vor Beginn der mündlichen Prüfung dem Studierenden bekannt.
Die Wissenschaftliche Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und gedruckt und gebunden vorzulegen. In den fremdsprachlichen Fächern kann die Arbeit in der betreffenden Sprache verfasst werden.
Das Thema kann innerhalb eines Monats nach der Vergabe e i n m a l zurückgegeben werden und bei demselben oder einem andreen Prüfer ein neues Thema beantragt werden.
Die fertiggestellte Arbeit ist bis zum Ablauf der Bearbeitungsdauer bei dem Prüfer, der das Thema gestellt hat, einzureichen. Ein zweites Exemplar ist dem Landeslehrerprüfungsamt unmittelbar vorzulegen. Die Verlängerung ist aus Krankheitsgründen oder einem anderen wichtigen Grund bis max. 3 Monate möglich.
Weitere Informationen zur Wissenschaftlichen Prüfung erhalten Sie unter: Anmeldung.