FAQ - Lehramt an Gymnasien

Orientierungspraktikum
Schulpraxissemester

ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM

 

Zu welchem Zeitpunkt sollte das Orientierungspraktikum abgelegt werden?

Das Orientierungspraktikum muss bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist ins 3. Fachsemester (§1, Abs. 3 GymPO I 31.7.2009) bei der Lehramtsprüfungsverwaltung nachgewiesen werden (15.2. oder 15.7.).
Das Praktikum kann auch bereits vor Studienbeginn absolviert werden.

Wie lange muss das Orientierungspraktikum mindestens dauern?

Die vorgeschriebene Dauer ist zwei Wochen.

Muss das Orientierungspraktikum am Stück absolviert werden, oder kann es geteilt werden?

Nein, eine Teilung des Orientierungspraktikums ist nicht möglich.

Wo kann ich mich anmelden oder mich um einen Platz bewerben?

Die Anmeldung an Schulen in Baden-Württemberg erfolgt über folgende Internetseite: http://www.orientierungspraktikum-bw.de.

Kann das Orientierungspraktikum auch an einer Schule in einem anderen Bundesland abgelegt werden?

Ja. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Organisation gänzlich Ihnen überlassen ist. Sie müssen sich um die zeitliche Planung, Kontakt mit der Schule, etc. kümmern.
Sie sollten dafür Sorge tragen, dass dem Schulleiter die Handreichung zum Orientierungspraktikum bekannt ist und der Bescheinigungsvordruck  nach Absolvierung des Praktikums von der Schulleitung ausgefüllt wird.

Darf man das Orientierungspraktikum auch im Ausland ablegen?

Ja, allerdings müssen die inhaltlichen Bestimmungen sowie der Ablauf des Orientierungspraktikums gemäß Handreichung  erfüllt sein.  Bei der Planung eines Praktikums im Ausland sollte, wenn möglich eine deutsche Schule in Erwägung gezogen werden oder aber eine Schule mit einer, der deutschen ähnlichen Struktur. Eine Liste anerkannter deutscher Schulen finden sie hier.

Kann das Orientierungspraktikum auch an einer Grund-, Haupt- oder Realschule absolviert werden?

Nein. Das Orientierungspraktikum muss lt. Prüfungsordnung (§ 1, Abs. 3 GymPO I vom 31.07.2009) an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule absolviert werden.

Werden Fristverlängerungen gewährt?

Fristverlängerungen können unter besonderen Umständen gewährt werden, wenn es nicht in der Verantwortung des Studierenden lag, dass das Praktikum nicht zum festgelegten Zeitpunkt nachgewiesen werden kann.

Ich habe die Hochschule gewechselt. Muss ich das Orientierungspraktikum nachweisen?

Nein. Die Abgabe des Nachweises ist nur für Studienanfänger verpflichtend, d. h. für Studierende, die noch nie an einer Hochschule immatrikuliert waren.

Ich habe mein Bachelorstudium beendet und möchte als Zweitstudium mit Lehramt an Gymnasien beginnen. Muss ich das Orientierungspraktikum nachweisen?

Nein. Die Abgabe des Nachweises ist nur für Studienanfänger verpflichtend, d. h. für Studierende, die noch nie an einer Hochschule immatrikuliert waren.

Ich haben den Studiengang gewechselt (z. B. von Bachelor auf Lehramt an Gymnasien). Muss ich einen Nachweis über das absolvierte Orientierungspraktikum erbringen?

Nein. Die Abgabe des Nachweises ist nur für Studienanfänger verpflichtend, d. h. für Studierende, die noch nie an einer Hochschule immatrikuliert waren.

 

SCHULPRAXISSEMESTER


Zu welchem Zeitpunkt sollte das Schulpraxissemester abgelegt werden?

Das Schulpraxissemester sollte lt. Prüfungsordnung § 9, Abs. 2, Satz 2 (GymPO I vom 31.7.2009) nicht vor dem                               3. Fachsemester und nicht nach dem 7. Fachsemester absolviert werden.

Wie lange muss das Schulpraxissemester mindestens dauern?

Das Schulpraxissemester muss sich an einer Schule in Baden-Württemberg über einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen  erstrecken.

Kann das Schulpraxissemester im Sommersemester begonnen werden?

Nein. Für das Studium des gymnasialen Lehramts ist es nicht möglich im Sommersemester mit dem Schulpraxissemester zu beginnen.
Das Schulpraxissemester ist jeweils nach den Sommerferien zu beginnen und wird i.d.R. vor den Weihnachtsferien abgeschlossen.  Genauere Informationen erhalten Sie hier.

Muss das Schulpraxissemester am Stück absolviert werden, oder kann es geteilt werden?

Das Schulpraxissemester wird i.d.R. lt. § 9 Abs. 2, Satz 3 in Blockform absolviert.
Die Hochschule kann für bestimmte Fächer beim Kultusministerium beantragen, dass in den Studienplänen dieser Fächer die Absolvierung des Schulpraxissemester in zwei- bis dreijährlich von der Schulverwaltung festgelegten Modulen vorgesehen werden kann. Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, gelten die folgenden Bestimmungen für die Abfolge der beiden Module.

Modul 1: Beginn etwa mit Unterrichtsbeginn im September bis zum Beginn der Lehrverantstaltungen im Wintersemester.

Modul 2: Beginn etwa Mitte Februar bis Mitte April des Folgejahres, spätestens jedoch Frühjahr des darauffolgenden Jahres.

WICHTIG: Modul 2 muss an derselben Schule wie Modul 1 abgeleistet werden.

Wo muss ich mich anmelden für das Schulpraxissemester?

Die Anmeldung erfolgt über folgende Internetseite: www.praxissemester-bw.de

Erhalte ich eine Bescheinigung über das Schulpraxissemester?

Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Schulpraxissemesters eine Evaluation des betreuenden Lehrers.
Eine Kopie dieser Evaluation wird vom Schulleiter an die Lehramtsprüfungsverwaltung zur weiteren Bearbeitung geschickt.

Was geschieht wenn ich das Schulpraxissemester nicht bestanden habe?

Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie die Möglichkeit, das Schulpraxissemester einmal zu wiederholen. Bei erneutem Nichtbestehen erlischt der Anspruch auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung nach § 13 GymPO I.

Darf man das Praxissemester auch im Ausland ablegen?

Ja. Es gibt zwei Alternativen:

  1. Aufenthalt als Schulassistent/in an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland.
  2. Aufenthalt als Schulassistent/in im Ausland

zu 1)
Für den Aufenthalt als Schulassistent/in an einer Deutschen Schule gilt es zu beachten, dass der Aufenthalt an der Schule mindestens 9 Wochen betragen muss. Es sind 10 Unterrichtsstunden pro Woche in der Sekundarstufe nachzuweisen. Die verbleibenden 4 Wochen müssen an einer Schule in Baden-Württemberg abgeleistet werden.
Die seminaristischen Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester müssen grundsätzlich besucht werden. Es bleibt dem Studierenden überlassen, ob vor oder nach dem Auslandsaufenthalt. (§ 9, Abs. 7 GymPO I).

zu 2)
Der Aufenthalt als Schulassistent/in im Ausland an einer nicht-anerkannten Schule muss, um als Schulpraxissemester anerkannt zu werden, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten am Stück absolviert werden. Es müssen während dieser Zeit 10 Unterrichtssstunden pro Woche gehalten werden.
Für die seminaristischen Begleitveranstaltungen gilt § 9, Abs. 7 GymPO I entsprechend.

Für 1) und 2) gilt: 
Der Aufenthalt muss durch eine schriftliche Bescheinigung der Schule bestätigt werden. Die Studierenden müssen einen 5 bis 10-seitigen Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen. Dieser Bericht wird zur Anerkennung ans Landeslehrerprüfungsamt weitergeleitet.

Was genau sind die seminaristischen Begleitveranstaltungen?

In erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Staatlichen Seminare soll die unterrichtliche Praxis aufgearbeitet werden.
Die Fachdidaktik beträgt hierbei etwa 32 Stunden, i. d. R. 16 Stunden pro Hauptfach.
Auf die Veranstaltungen der Erziehungswissenschaft entfallen 32 Stunden.

Kann das Praxissemester in einem anderen Bundesland absolviert werden?

Nein. Für Studierende an baden-württembergischen Hochschulen ist dies ausgeschlossen.

Seitenbearbeitung: Silke Engelhardt
Letzte Änderung: 29.09.2011
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