Praktika- und Prüfungsanmeldung

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Hinweise für die Anmeldung zum


1) Orientierungspraktikum

2) Schulpraxissemester

3) Wissenschaftliche Prüfung

4) Wissenschaftliche Arbeit

ACHTUNG:

Die hier eingestellten Informationen betreffen alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2010/2011 oder danach eingeschrieben haben, sowie alle Studierenden, die einen Antrag auf Wechsel von WPO I nach GymPO I gestellt haben.


Orientierungspraktikum:

Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum an Schulen in Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich über www.orientierungspraktikum-bw.de.

Auf dieser Seite werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Anmeldung geführt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer nur an einer Schule bewerben dürfen. Erst nach Erhalt einer Absage können Sie sich an einer weiteren Schule bewerben.

Bei Fragen zu Anmeldung, Anerkennung oder Organisation des Orientierungspraktikums, können Sie sich jederzeit an Frau Silke Engelhardt (Lehramtsprüfungsverwaltung) wenden.

Weitere Informationen zum Orientierungspraktikum erhalten Sie unter unseren FAQ.


Schulpraxissemester (PS):
 

WICHTIG: Aktuelle Informationen zum Schulpraxissemester (gültig ab Schuljahr 2012/2013)
 

Anmeldung zum Schulpraxissemester:

Die Anmeldung zum PS erfolgt zwischen dem 8.4.2013 und dem 15.5.2013 ausschließlich über die von der Schulverwaltung betreute Internetseite; anderweitige Absprachen sind unzulässig. Diese Regelung gilt auch für Praktikanten/innen mit verkürzter Schulpraxis.

Die Anmeldung erfolgt unter Angabe von Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Studienfächern und Matrikelnummer und kann jeweils nur für e i n e Schule erfolgen.

Die Anmeldungen werden von den Schulen ab dem 9.4.2013 bearbeitet; sie erteilen Zusagen oder erforderliche Absagen. Nach einer Absage können Interessenten sich sofort an einer anderen Schule bewerben.

Hinweise zur Anmeldung:

  • Bei der Wahl der Schule sind Sie nicht an den Einzugsbereich Ihres Studienortes gebunden.
  • Die Fächerkombination ist bei der Auswahl von Praktikant/innen ein entscheidender Anhaltspunkt.
  • Bitte beachten Sie, dass die Gymnasien in Heidelberg und Umgebung voraussichtlich bereits nach 1-2 Tagen belegt sein werden.
  • Da die Zu- bzw. Absagen rasch an Sie übermittelt werden, ist von Vorteil, wenn Sie nach der Anmeldung per E-Mail erreichbar sind, um im Falle einer Absage so schnell wie möglich  eine erneute Bewerbung an eine andere Schule schicken zu können.
  • Wichtig: Sie dürfen sich bis zum Erhalt einer Zu- oder Absage einer Schule nicht an einer anderen Schule bewerben.

Ausnahmen:

Studentinnen und Studenten, denen eine vergleichbare sonstige Schulpraxis (z. B. als assistant teacher, einer Deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst für ein anderes Lehramt) als Ersatz für das Schulpraxissemester anerkennt wurde, erhalten mit der Genehmigung ihres Antrages durch das Landeslehrerprüfungsamt die Aufforderung, an den pädagogischen und fachdidaktischen Seminarveranstaltungen teilzunehmen.

Diese Studentinnen und Studenten müssen sich innerhalb der oben genannten Frist vom 8.4.2013 bis 15.5.2013 direkt beim Sekretariat des Seminars für die Begleitveranstaltungen anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich.
 

WICHTIG:
Die folgenden Bescheinigungen müssen zusammen als Nachweis über das bestandenen Schulpraxissemester bei der Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht werden.
 
Bescheinigung der Ausbildungschule
 
Bescheinigung des Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
 
Bitte beachten Sie, dass die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraxisemester, laut § 12, Abs.1, Satz 3 Gymnasiallehrerprüfungsordnung,  zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Wissenschaftliche Prüfung gilt.
 
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Silke Engelhardt (Lehramtsprüfungsverwaltung)

Weitere Tipps und Hinweise erhalten Sie unter: www.praxissemester-bw.de       
 
Für Studierende nach GymPO I von 2009 gilt, dass assistant teacher und AbsolventInnen eines Praktikums an einer Deutschen Schule im Ausland nach dem Auslandsaufenthalt noch ein vierwöchiges Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg absolvieren müssen. Der Besuch der Begleitveranstaltungen vor oder nach dem Auslandsaufenthlat ist für Studierende nach GymPO I Pflicht, eine Freistellung ist nicht möglich.
 



Wissenschaftliche Prüfung
 

Termine für die Wissenschaftliche Prüfung im Frühjahr 2013

Die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung unter Bedingungen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I von 2009 wird ausschließlich von der Lehramtsprüfungsverwaltung durchgeführt.

Studierende unter Bedingungen der GymPO I, die sich im April für die Prüfung im Herbst 2013 anmelden möchten, werden gebeten sich bei der Lehramtsprüfungsverwaltung zu melden.

Auf Wunsch kann vor dem offiziellen Anmeldezeitraum (2.4.2013 bis 30.4.2013) ein Beratungstermin zur Überprüfung der Unterlagen oder der Klärung offener Fragen wahrgenommen werden.

Sollte ein solcher Termin gewünscht sein, vereinbaren Sie diesen bitte telefonisch oder per E-Mail  mit Frau Silke Engelhardt.
 

Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung - Lehramt an Gymnasien



Zulassungsvoraussetzungen zur Wissenschaftlichen Prüfung nach § 12 GymPO I vom 31.07.2009

  1. Qualitfikation für die Zulassung zu dem Studiengang (§§ 58 und 59 LHG)
  2. Bestandene Zwischenprüfung in b e i d e n Hauptfächern
  3. Nachweis der ggf. vorgeschriebenen Sprachkenntnisse
  4. Immatrikulation für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an einer Hochschule des Landes Baden-Württemberg

(*) Zum Bestehen eines Moduls/einer Modulprüfung ist erforderlich, dass folgende Leistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden:

  • mündliche Prüfung
  • Klausur
  • schriftliche Ausarbeitung oder Referat
  • Sport / Bildende Kunst / Musikwissenschaft auch fachpraktische oder künstlerischpraktische Aufgaben


Der Meldung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Personalbogen mit Lichtbild
  2. Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über bisher abgelegte Prüfungen
  3. Erklärung, ob und ggf. wo und mit welchem Ergebnis eine Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde
  4. Nachweise nach § 12 GymPO I s. Zulassungsvoraussetzungen
  5. Studiennachweise der besuchten Universitäten
  6. Vorschlag der Prüfungsschwerpunkte, die der Bewerber mit Zustimmung der Prüfer für die mündlichen oder integrativen Prüfungen (bei Prüfungsteilung nach § 18 Abs. 2 für die mündliche Prüfung im vorgezogenen Fach) angegeben hat.
  7. Gegebenenfalls Angabe der Zeiten, die zur Weiterbildung in modernen Fremdsprachen im Ausland verbracht wurden
  8. Gegebenenfalls Zeugnisse über abgelegte Lehramtsprüfungen (Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie oder in amtlich beglaubigter Abschrift)
     

Bitte beachten Sie Folgendes: 

Alle Nachweise, die noch im Semester des Meldetermins (Prüfung im Frühjahr 2013) erworben wurden, müssen bis spätestens 1.3.2013 vorgelegt werden.

Leistungsnachweise für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium, das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium sowie der Module Personale Kompetenz sind vor der Zulassung zur zweiten Fachprüfung vorzulegen.


Erweiterungsprüfung:

Die Erweiterungsprüfung kann entsprechend § 30 Abs. 4 GymPO I abgelegt werden:

  1. nach Bestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
  2. zum Termin der Staatsprüfung im zweiten Hauptfach
  3. bei Fächerverbindungen mit bildender Kunst und Musik nach bestandener Staatsprüfung oder zum Termin der Prüfung des wissenschaftlichen Faches, sofern es nach dem künstlerischen Fach geprüft wird.
     


 


Wissenschaftliche Arbeit:

Der Bewerber muss in einem seiner Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen, dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann. Die Arbeit kann in jedem der studierten Hauptfächer der Anlage A und C   der Prüfungsordnung geschrieben werden.

Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Hauptfach anzufertigen. Bei Fächerverbindungen mit dem Fach Musik, wird die Arbeit im Fach Musik angefertigt. Die Regelungen für Fächerverbindungen mit bildender Kunst finden Sie hier. (Auszug GymPO I, §§ 17+19)

Das Thema wird frühestens nach Bestehen der akademischen Zwischenprüfung durch einen vom Bewerber gewählten und zur Themenstellung berechtigten Prüfer (GymPO I, § 4, Abs. 1, Satz 2) vorgeschlagen.
Dieser Prüfer wird in der Regel als Korrektor tätig. Anregungen der Bewerber zum Thema können berücksichtigt werden.

Das Thema und der Tag der Vergabe sind dem Landeslehrerprüfungsamt durch den Prüfer unverzüglich mitzuteilen. Werden diese Angaben nicht unverzüglich mitgeteilt, wird das Thema nicht genehmigt.

Spätester Anmeldetermin:

Prüfung im Frühjahr: 15. März

Prüfung im Herbst: 15. September

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate.

Das Landeslehrerprüfungsamt bestätigt schriftlich das Thema und den Vergabetermin.

Die Rückgabe eines Themas ist nur einmal innerhalb eines Monats möglich und dem Landeslehrerprüfungsamt unverzüglich mitzuteilen. (GymPO I, § 16, Abs. 5)

In den Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann auf begründeten Vorschlag der für das Fach zuständigen Einrichtung der Universität die Anfertigung auch nach der mündlichen Prüfung, spätestens jedoch im Anschluss an die mündliche Prüfung im zweiten Fach gestattet werden.


Anmerkungen zu der Vergabe des Themas:

In einem Hauptfach, das als Erweiterungsfach eingetragen ist, kann keine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden.

Der Zeitraum zwischen der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit und der Meldung zur wissenschaftlichen Prüfung ist nicht vorgeschrieben.

Für die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit müssen die Leistungsnachweise für die Zulassung zur Prüfung noch nicht vollzählig erworben sein.

Mit der Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit ist keine Reihenfolge der Prüfung der Hauptfächer vorgegeben.

Fristverlängerungen und Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit:

Ein Exemplar der fertiggestellten Arbeit ist bis zum Ablauf der Bearbeitungsdauer dem Prüfer, der das Thema gestellt hat, zu übergeben. Ein zweites Exemplar ist unmittelbar dem Landeslehrerprüfungsamt vorzulegen.

Kann die Abgabefrist wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht eingehalten werden, so kann sie vom Landeslehrerprüfungsamt um höchstens drei Monate verlängert werden.

Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig angefertigt, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken, gebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht wurden.

Anmerkung:

Entlehnungen aus dem Internet sind durch datierten Ausdruck der ersten Seite zu belegen, auf Nachfrage gedruckt oder auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Abgabe der Arbeit.

Wichtig für QuereinsteigerInnen:

Eine Dissertation, Masterarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit oder entsprechende wissenschaftliche Arbeit aus einem der beiden Hauptfächer kann, soweit das Landeslehrerprüfungsamt es für erforderlich hält, nach Anhörung, der für das jeweilige Fach zuständigen Einrichtung der Universität, als ­wissenschaftliche Arbeit anerkannt ­werden.


 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 



 

 

Seitenbearbeitung: Silke Engelhardt
Letzte Änderung: 18.02.2013
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