Kumulative Dissertation

Kumulative Dissertation (§7 (2) Prom.O)

Kumulative Dissertationen sind an der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften in den Fächern Chemie und Geowissenschaften unter Berücksichtgung der unten stehenden Kriterien je Fach möglich. Bitte fragen Sie im Dekanat rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Promotionstermin nach, wann die Dissertation und die anderen Promotionsunterlagen einzureichen sind.


Alle übrigen im Zusammenhang mit dem Promotionsprüfungsverfahren stehenden Regeln zu Fristen, Form, Aufbau und Begutachtungskriterien der Dissertationsschrift gelten bei der Vorlage von kumulativen Dissertationen auch weiterhin.
Auch
eine kumulative Dissertation ist als Buchdruck (Papierversion) mit festem Einband und identischer elektronischer Form (kopierbares pdf) vorzulegen.

 

Chemie:

Über die Annahme einer kumulativen Dissertation soll der Promotionsausschuss entscheiden, wenn die nächststehenden Bedingungen alle erfüllt sind. Diese Voraussetzungen können mithilfe des Formblatts zur kumulativen Dissertation überprüft werden, welches vor jeder aufgeführten Publikation eingebunden werden muss.

1. Die kumulative Dissertation kann nur in beidseitigem Einvernehmen von Doktorand:in und Betreuer:in bzw. Betreuer:innen erfolgen.

2. Es sind wenigstens drei Publikationen in deutscher oder englischer Sprache erforderlich, die in international anerkannten und entsprechend gelisteten Zeitschriften oder Schriftenreihen1 nach einem peer review-Verfahren als Originalartikel (keine Übersichtsartikel,
Rezensionen, Highlights, Perspektiven, Buchkapitel, Patente oder Publikationen auf preprint-Servern) bereits publiziert sind oder nachweislich zur Publikation angenommen wurden (DOI muss vorhanden sein).

3. Der/die Doktorand:in ist Erstautor:in aller vorgelegten Publikationen, wobei bei maximal einer Publikation eine geteilte Erstautorenschaft vorliegen darf. Die Publikationen müssen die Promotionsleistung umfassen. Sie dürfen nicht im Wesentlichen auf Ergebnissen der eigenen Master- oder Bachelorarbeit beruhen. Dies muss durch Unterschrift des/der Betreuer:in - bei geteilter Erstautorenschaft auch des/der zweiten Erstautor:in -bestätigt werden.

 

Die zur Anmeldung für das Prüfungsverfahren einzureichende kumulative Dissertation im Fach Chemie sollte folgenden Aufbau haben:

  • Eine Kurzfassung auf Deutsch oder Englisch (siehe §7 Promotionsordnung)
  • Ein Inhaltsverzeichnis
  • Eine ausführliche und übergreifende Einleitung von ca. 30 Seiten, die schlüssig darlegt, welcher Beitrag zur Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstands des Forschungsgebiets geleistet wurde
  • mindestens 3 Publikationen in deutscher oder englischer Sprache in zeitlicher oder thematischer Reihenfolge mit den dazugehörigen zusätzlichen Informationen (Supporting Information)
  • Eine abschließende Reflexion
  • Eine Diskussion und Zusammenfassung, die schlüssig darlegt, welcher Beitrag zur Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstands des Forschungsgebiets geleistet wurde
  • Ein Literaturverzeichnis
  • Pro Publikation vorangestellt eine aussagekräftige Darstellung meiner einzelnen Beiträge (ca. 1 Seite, z.B. nach dem CRediT Schema (https://credit.niso.org/))2
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, wie Sie die bereits veröffentlichten Ergebnisse Ihrer Dissertation in diese einbinden können bzw. unter welchen Bedingungen Ihnen die Verlage die Verwendung der Publikationen in Ihrer Dissertation erlauben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

 

Geowissenschaften:

Über die Annahme einer kumulativen Dissertation soll der/die Dekan:in entscheiden, wenn die nächststehenden Bedingungen alle erfüllt sind. Diese Voraussetzungen können mithilfe des Formblatts zur kumulativen Dissertation überprüft werden, welches vor jeder aufgeführten Publikation eingebunden werden muss.

  1. Zahl der Beiträge
    1. Die kumulative Dissertation enthält mindestens drei wissenschaftliche Schriften sowie zusätzlich eine Einführung von ca. 40 Seiten Umfang, die den Publikationen vorangestellt ist.
    2. Von den drei Beiträgen müssen zwei bereits in wissenschaftlichen Fachzeitschriften („peer reviewed“) veröffentlicht bzw. akzeptiert sein.
    3. Beide Fachzeitschriften der veröffentlichten Beiträge zählen zu der oberen Hälfte der in einem Fachgebiet herrschenden Rangliste. Dies ist schriftlich in der Dissertation nachzuweisen, z.B. dadurch, dass die Journale in den Quartilen Q1 bzw. Q2 im SCImago Journal Rank 1der SCOPUS Datenbank im letzten verfügbaren Jahr vor dem Einreichungsjahr der Dissertation gelistet sind.
      https://www.scimagojr.com/journalrank.php?category=1901
  2. Autorenschaft
    Der/Die Doktorand:in ist Erst- bzw. gleichberechtigte/r Autor:in von mind. zwei der Schriften. Dies muss in der      Dissertation ausdrücklich erklärt sein; bei Publikation mit einer weiteren Person durch Unterschrift des/der Koautor:in, in allen übrigen Fällen durch Unterschrift von mindestens zwei der Koautor:innen.

  1. CRediT Contributor Roles Taxonomy
    1. Der/Die Doktorand:in erklärt für jede aufgeführte Publikation, welche Beiträge die einzelnen Koautor:innen für die betreffende Publikation geleistet haben.
    2. Zur Dokumentation der geleisteten Beiträge sind die Kategorien der CRediT Contributor Roles Taxonomy 2 empfohlen.
    3. Diese Angaben sind von der Betreuungsperson durch Unterschrift zu bestätigen.
    4. Die Betreuungsperson bestätigt ferner mit Unterschrift, dass die selbständigen Arbeitsanteile der Doktorand:in an jeder aufgeführten Publikation hinreichend und signifikant sind.
      https://credit.niso.org/ ; https://www.elsevier.com/authors/policies-and-guidelines/credit-author-statement

Die zur Anmeldung für das Prüfungsverfahren einzureichende kumulative Dissertation im Fach Geowissenschaften sollte folgenden Aufbau haben:

  • Deckblätter
  • Kurzzusammenfassung in deutscher und in englischer Sprache ( § 7 (3) Prom.O).
  • Einführung (Zielsetzung, Methodik, wesentliche Ergebnisse und daraus resultierende Schlussfolgerungen) ca. 40 Seiten, die den Publikationen vorangestellt ist.
  • Literaturliste zur Zusammenfassung.
  • Publikationen (Die Veröffentlichungen müssen als Anhang in die kumulative Dissertation mit eingebunden werden sowie zu jeder Veröffentlichung das vollständig ausgefüllte Formular)
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, wie Sie die bereits veröffentlichten Ergebnisse Ihrer Dissertation in diese einbinden können bzw. unter welchen Bedingungen Ihnen die Verlage die Verwendung der Publikationen in Ihrer Dissertation erlauben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 16.04.2024
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