Zulassung
Pharmazie - Erstbewerber
Neues Auswahlverfahren!
Zum Wintersemester 2010/11 wird rechtzeitig ein neues Hochschulauswahlverfahren in Kraft gesetzt. Es können nur die Bewerber teilnehmen, die bei Hochschulstart.de für Heidelberg die Ortspräferenz 1 oder 2 gewählt haben.
Künftig werden nicht nur die relevanten Berufsausbildungen (s.u.) bewertet, sondern zusätzlich die Oberstufenkurse in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik. Die Gewichtung wird folgendermaßen vorgenommen werden:
40% die Abiturdurchschnittsnote, 50% die vorgenannten Oberstufenkurse und 10% die u.g. Berufsausbildungen.
Um am Auswahlverfahren der Hochschule teil zu nehmen, müssen sich Bewerber zusätzlich zur Stiftung Hochschulstart.de (ehemals ZVS -Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) über die Universität Heidelberg bewerben. Beachten Sie bitte auch, dass wir nur zum Wintersemester beginnen. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen, sowie das Bewerbungsformular. Das Online-Portal öffnet für Bewerbungen zum Wintersemester 2012/13 ab 1. Juni - auch für Altabiturienten! Bei der Stiftung Hochschulstart gibt es jedoch unterschiedliche Bewerbungsfristen für Alt- u. Neuabiturienten.
Das Verfahren ist durch die Auswahlsatzung (alte Version) geregelt. Die neue Satzung wird unmittelbar nach der Rechtskräftigkeit unter dem vorstehenden Link veröffentlicht.
Diese Berufe können berücksichtigt werden:
PKA – Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistant/in
Pharmaingenieur/in
BTA – Biologisch-Technische-Assistant/in
CTA – Chemisch-Technische-Assistant/in
MTA – Medizinisch-Technische-Assistant/in
Biologielaborant/in
Chemielaborant/in
Alle anderen Bewerber brauchen sich nur über die Stiftung Hochschulstart.de (ehemals ZVS) bewerben.
Für ausländische Studienbewerber gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim
Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg
Seminarstrasse 2
69117 Heidelberg.
Für ausländische Studierende bietet die Universität Heidelberg durch das Studienkolleg ein Propädeutikum zur Vorbereitung an. Deutschkenntnisse müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden.
Pharmazie - Hochschulortwechsler und Quereinsteiger
Bitte setzen Sie sich vor der Bewerbung bzw. Einschreibung beim Studierendensekretariat der Universität Heidelberg mit dem Studien- und Prüfungssekretariat für Pharmazie und Molekulare Biotechnologie im Dekanat Biowissenschaften in Verbindung.
Wichtige Hinweise: Heidelberger Pharmaziestudenten werden im 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Grundstudium) nach einem Alternativen Prüfungsverfahren geprüft. Anstelle der zentralen Multiple-Choice-Klausuren treten studienbegleitende Prüfungen, die jeweils im Anschluss an eine Lehrveranstaltung abgenommen werden und gewichtet in die Gesamtnote eingehen.
Hochschulortwechsler können ihr Erstes Staatsexamen in der Regel nicht im alternativen Prüfungsverfahren erbringen. An anderen Universitäten erbrachte Leistungen können nur dann als Prüfungsleistung anerkannt werden, wenn auch tatsächlich eine Prüfung stattgefunden hat, was durch einen Hochschullehrer der anderen Universität offiziell zu bescheinigen ist. Das geschieht nur selten. Sie haben daher zwei praktische Möglichkeiten, müssen sich jedoch zum Zeitpunkt der Immatrikulation für eine entscheiden:
2. Sie entscheiden sich für das alternative Prüfungsverfahren und legen Prüfungsbescheinigungen (.doc .pdf) Ihrer alten Hochschule vor. Falls Ihnen lediglich „regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme“ bescheinigt wird (egal, ob mit oder ohne Note), müssen Sie die zu dieser Lehrveranstaltung gehörige Prüfung in Heidelberg zum nächsten angebotenen Termin nachholen. Das Erste Staatsexamen erhalten sie erst, wenn alle Teilprüfungen lt. Prüfungsordnung erfolgreich bestanden sind.
Da Studienanfänger im Fach Pharmazie nur zum Wintersemester immatrikuliert werden, gibt es im Wintersemester nur Lehrveranstaltungen der Fachsemester 1, 3, 5 und 7 und im Sommersemester der Fachsemester 2, 4, 6 und 8. Hierdurch können sich für Hochschulortwechsler zeitliche Verzögerungen ergeben.
Hochschulortwechsler müssen eidesstattlich versichern, dass sie weder ihren Prüfungsanspruch im Fach Pharmazie verloren noch die maximale Anzahl an Wiederholungsmöglichkeiten (in der Regel 2) in einer Pflichtveranstaltung nach Approbationsordnung erfolglos ausgeschöpft haben.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung im Studiensekretariat für Pharmazie Ihre bisherigen Prüfungsbescheinigungen (Zeugnisse) und Leistungsnachweise (Scheine) mit, soweit diese dort noch nicht vorgelegt wurden. Hier können Sie sich einen Vordruck (.doc .pdf) für die zu erbringenden Prüfungsbescheinigungen herunterladen.
Ausländische Hochschulortwechsler benötigen eine Anrechnungs- bzw. Einstufungsbescheinigung des Hessischen Landesprüfungsamtes.