Erasmus placement
Praktika im Ausland:
Erasmus Placements und LEONARDO DA VINCI
Erasmus Placement ist eine neue Förderline des Erasmus Programs. Aufgrund der Neuheit bestehen sehr gute Chancen, ein solches Stipendium zu erhalten.
Was wird gefördert:
Gefördert werden 3-6 monatige Praktika, gerne auch bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausserhalb einer Universität. Diplom- und Masterarbeiten sind auch praktisch. Die Praktika müssen in einem Zusammenhang mit dem Studium stehen und anerkannt werden (als Studienleistung nicht zwingend).
Sie müssen das Praktikum selbst organisieren und dies dann mit der Erasmuskoordinatorin absprechen.
Wer wird gefördert:
Heidelberger Studierende im Haupt- und Masterstudium sowie Graduierte (bis zu ein Jahr nach Studienabschluss. Gefördert werden können auch Studierende, die schon mit dem "normalen" Erasmus im Ausland waren (war bisher nicht möglich).
Wohin:
Förderfähige Länder sind:
Länder der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern), des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Türkei.
Ausgeschlossen sind Praktika an folgenden Einrichtungen:
- bei allen Europäischen Institutionen
- bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
- bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten
- bei UN-Einrichtungen und deren Unterorganisationen
Voraussetzungen
- Praxisaaufenthalt im Rahmen des Studiums, selbst organisiert
- Anerkennung des Praktikums als studienbezogen (durch die Koordinatorin)
- Aufenthalt in einem der Förderländer
- mindestens 3 Monate (Studierende), 2 Monate Graduierte
Unterstützung
Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss, eventuell Sprachkurs (bis max. 400 Euro)
Informationen und Antragsstellung
Die Universität Heidelberg kooperiert mit der Universität Karlsruhe und hat Aufgaben auf diese übertragen. In Karlsruhe ist die Koordinierungsstelle KOOR/BEST zuständig für die Auswahl und die finanzielle Zuwendung.
VOR ANTRITT des Praktikums müssen Studierende (ca. 2-3 Wochen), die einen ERASMUS-Zuschuss beantragen, folgende Unterlagen einreichen:
- Das Bewerbungsformular für ein Erasmus-Stipendium mit persönlichen Daten und Bankverbindung
- Das Training Agreement zwischen Praktikumsstelle, Hochschule (Erasmuskoordinatorin) und Student
- Den Questionnaire and check list for professional, cultural and linguistic preparation
- Die Versicherungserklärung mit Angaben zu nachfolgend genannten Versicherungen mit dem Namen der Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnummer und Kostenangaben pro Monat, bezogen auf die Dauer des Praktikums:
- Krankenversicherung (= PFLICHT). Angabe der studentischen Kranken-Pflichtversicherung bzw. evtl. Familienversicherung oder private Krankenversicherung.
- Unfallversicherung (=PFLICHT). Angaben zu einer privaten Unfall- / Familienunfallversicherung für das Ausland. Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus.
- Haftpflichtversicherung(=PFLICHT). Angaben zu einer Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz durch die Praktikumsstelle alleine reicht nicht aus.
HINWEIS: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet ein Versicherungspaket an, in dem alle drei o. g. Versicherungen enthalten sind. Zuständig beim DAAD ist Frau Palm, Tel. 0228 / 882-294 oder -400, E-Mail: palm@daad.de
ERASMUS - Placement Agreement
Nach Erhalt aller o. g. Unterlagen wird der monatliche Aufenthaltszuschuss kalkuliert und das Placement Agreement ausgestellt und den Studierenden per E-Mail-Anhang zugesandt. Es muss von dem Studierenden unterzeichnet und an KOOR/BEST zurückgesandt werden. Nach Eingang des unterzeichneten Placement Agreements bei KOOR/BEST und vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen, wird der erste Teilbetrag des Zuschusses angewiesen.