Bereichsbild
Bewerbung

Anträge für den Förderzeitraum ab WS 2013/14 sind bis zum

15. März 2013

in elektronischer Form (möglichst als eine pdf-Datei) an den Leiter des Dezernats 7 „Internationale Angelegenheiten / Akademisches Auslandsamt“, Herrn Dr. Joachim Gerke (gerke@zuv.uni-heidelberg.de), zu richten.

 
Auswahl

Die Begutachtung der Anträge wird durch das Dezernat 7 veranlasst. Die für die Exzellenzinitiative eingesetzte Kommission für Auslandsbeziehungen unter Leitung des Prorektors für internationale Beziehungen spricht eine Empfehlung aus, die Entscheidung trifft das Rektorat.

 
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Ausschreibung

Verstärkung des internationalen Austausches: Internationale Gastprofessuren

Förderzeitraum ab WS 2013/14

 

Im Rahmen des Zukunftskonzepts der Universität Heidelberg in der Exzellenzinitiative II stehen in der Maßnahme "Verstärkung des internationalen Austausches“ jährlich Mittel für internationale Gastprofessuren zur Verfügung. 

Ziel des Programms ist es, Expertenwissen von renommierten internationalen Wissenschaftler/innen an die Universität Heidelberg zu bringen, das Forschungspotential in bestimmten Bereichen zu ergänzen und das Angebot an forschungsbasierter Lehre zu erweitern und zu internationalisieren.

Gefördert werden:

  • einmalige Aufenthalte ausländischer Gastprofessorinnen / Gastprofessoren an der Universität Heidelberg für eine Dauer von 2 bis 10 Monaten,
  • regelmäßige Aufenthalte ausländischer Gastprofessorinnen / Gastprofessoren über mehrere Jahre hinweg für eine Dauer von 2 bis 6 Monaten pro Jahr. (Bei diesen "joint appointments" bleiben die Wissenschaftler/innen an ihrer Heimatinstitution beschäftigt, werden von dort beurlaubt oder abgeordnet für eine Tätigkeit an der Universität Heidelberg. Mit der entsendenden Einrichtung besteht bereits ein entsprechender Kooperationsvertrag bzw. wird ein solcher geschlossen.)

Von dem/der Gastprofessor/in wird ein Beitrag zur forschungsbasierten Lehre erwartet.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer (max. € 70.000 pro Jahr).

Die Mittel können verwendet werden für

  • Vergütung des / der Gastprofessors / Gastprofessorin (durch Arbeitsvertrag, Honorarvertrag oder Stipendium; welche Form der Vergütung möglich und sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden)
  • ggf. Zuschüsse zur Krankenversicherung (soweit nicht in der Vergütung enthalten)
  • Reisekosten (1x Hin- und Rückreise)
  • Sachmittel (z.B. für Wissenschaftliche Hilfskräfte, Workshops etc.).

Antragsberechtigt sind Institute (über die jeweilige Fakultät) und Fakultäten. Die gastgebenden Einrichtungen verpflichten sich, dem/der Gastprofessor/in einen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 23.01.2013
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