Teilnahmeinformationen

Anmeldung

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das Online-Formular auf unserer entsprechenden Web-Seite.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Internen Bildungsprogramms sollte innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Sie dient der besseren Ausübung der eigenen Tätigkeit, der Gesundheitsstärkung oder - im Sinne einer besseren Work-Life-Balance - der Unterstützung in wichtigen Lebensbereichen.  Vorgesetzte müssen rechtzeitig über Ihre Veranstaltungsteilnahme und Ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz informiert sein. Damit Ihre Veranstaltungsteilnahme innerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann, ist hierfür die Bestätigung der/des Vorgesetzten durch Angabe des Names auf dem Anmeldeformular erforderlich. Sollte Ihnen die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit verwehrt werden, stehen Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit, die Abteilung Personalentwicklung oder der Personalrat als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können sich auch ohne Angabe des Vorgesetzten anmelden, dann findet Ihre Veranstaltungsteilnahne außerhalb der Arbeitszeit statt.

Ihre Anmeldung wird uns elektornisch übermittelt, sobald Sie den Befehl "Anmeldung absenden" getätigt haben.
Nach Bearbeitung der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und ca. zwei Wochen vor Kursbeginn detaillierte Informationen zur Veranstaltung.

Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindlich. Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Der Anmeldeschluss ist regulär immer 15 Werktage vor Kursbeginn. Bitte melden Sie sich daher nur in Ausnahmefällen ab und beachten Sie dazu unsere Stornobedingungen.

Wir bitten Sie, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen: siehe § 5 TV-L bzw. § 50 Landesbeamtengesetz.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Die Kurse und Seminare des Internen Bildungsprogramms richten sich an die Beschäftigten der Universität Heidelberg und geprüfte Wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Stundenumfang ab 80 Std./Monat. Bitte beachten Sie, dass sich alle Kurse in Rubrik 4, Rubrik 5, Rubrik 8 und die Rentenberatungen ausschließlich an die Beschäftigten der Univesität Heidelberg richten.

Um die Trainings und Seminare möglichst genau am Bedarf bzw. Arbeitsinhalt der Teilnehmer*innen auszurichten, sind sie überwiegend auf spezifische Zielgruppen zugeschnitten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir Teilnehmer*innen außerhalb der angegebenen Zielgruppe nicht in das jeweilige Seminar aufnehmen können.

Einige Kurse  sind mit Teilnahmevoraussetzungen ausgeschrieben, um ein vergleichbares Wissens- bzw. Kompetenzniveau der Teilnehmer*innen sicherzustellen und somit Lernerfolge für alle Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Melden Sie sich zu diesen Kursen bitte nur an, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nachweisen können.

Fragen zur Zielgruppe und zu den Teilnahmevoraussetzungen beantworten Ihnen Frau Mahmur Demirbas, Herr Matthias Heiken oder Frau Katharina Bitter-Brückmann gern.

 

Mindestteilnehmerzahl

Unterschreitet die Zahl der Anmeldungen die angegebene Mindestteilnehmerzahl, kann der Kurs nicht stattfinden. Selbstverständlich werden Sie in diesem Fall schriftlich darüber benachrichtigt.

 

Warteliste und Zusatztermine

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl, werden diese nach Eingangsdatum auf einer Warteliste notiert und im Fall von Abmeldungen berücksichtigt. Bei einer entsprechend großen Anzahl von Anmeldungen auf der Warteliste bemühen wir uns um die Organisation von Zusatzterminen.

 

Teilnahmebescheinigung

Teilnehmer*innen, die mindestens 80 % eines Kurses besucht haben, können sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen. Hierfür genügt es diesen Wunsch auf der Teilnehmerliste erkenntlich zu machen oder sich per E-Mail an das Bildungsprogramm-Büro
zu wenden: bildungsprogramm@zuv.uni-heidelberg.de

 

Wir bitten um Ihre Rückmeldung und Anregungen!

Damit wir unsere Angebote künftig noch stärker auf Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes zuschneiden können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir freuen uns daher auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

 

Stornierungsregelung

Die Einführung der Stornierungsregelung hat die Anzahl kurzfristiger Stornierungen stark gemindert, sodass Kosten minimiert und Anmeldungen verbindlich gestaltet werden konnten. Aus diesen Gründen bleibt die Regelung weiterhin bestehen. Die Regelung sieht im Einzelnen vor, in welchen Fällen eine Stornogebühr erhoben wird:

  • Eine Stornogebühr fällt an, wenn die Absage der Teilnahme weniger als 15 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgt und keine Krankmeldung vorgelegt wird. Dies schließt auch unentschuldigtes Fehlen am Kurstag ein.
  • Bei mehrtägigen Kursen müssen mindestens 80 % des Kursumfangs besucht worden sein, ansonsten fällt hier ebenfalls die Stornogebühr an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen nur im Krankheitsfall mit Krankmeldung die Stornogebühr erlassen werden kann. Urlaub ist hingegen kein ausreichender Grund.
  • Bei einer gemäß § 2 Pflegezeitgesetz aufgetretenen Pflegesituation wird keine Stornogebühr erhoben.
  • Wenn Sie Ersatzteilnehmer*innen benennen, die sich sofort anmelden, fallen keine Stornogebühren für Sie an.

Wie hoch ist die Stornogebühr?

  • Bei ein- und zweitägigen Veranstaltungen beträgt die Stornogebühr 20 EUR pro Person und Stornierung
  • Bei Kursen mit drei oder mehr Terminen (z.B. Englisch- und Sportkurse) beträgt die Stornogebühr 40 EUR pro Person und Stornierung

Wer zahlt die Stornogebühr?

  • Die Rechnung wird an die Mitarbeiter*innen gerichtet.
  • Sind dienstliche Gründe Ursache der Absage, ist die Stornogebühr durch die Einrichtung, welche die Fortbildung genehmigt hat, zu tragen, andernfalls durch die Mitarbeiter*innen.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung.

 

Steuerliche Berücksichtigung

Ihre Teilnahme an einem der Kurse aus der Rubrik „Gesundheit und Ausgeglichenheit im Beruf" wird unter Umständen als eine zum Lohn erbrachte Sachleistung des Arbeitgebers betrachtet (Freigrenze 44,00 €/Person/Monat). Sollte dies der Fall sein, so kann es in der Gehaltsabrechnung zu einem steuerlichen Abzug für Sie führen. Die Kriterien, die zum o. g. steuerlichen Abzug führen können, sind individuell und von Kurs zu Kurs verschieden.

Für Zwecke der Versteuerung und ggf. Verbeitragung müssen damit die Sachbezüge dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) mitgeteilt werden. Der Sachbezug fließt den Teilnehmern*innen mit Beginn der ersten Kurseinheit zu. Die genaue Höhe des Sachbezugs ist von der maximalen Teilnehmerzahl und den Gesamtkosten des Kurses abhängig (dieses Vorgehen ist durch das LBV vorgegeben). Sie finden unter jedem Angebot einen Wert des Sachbezugs.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Kurses durch Sie, die einmalige steuerliche Last unverändert bestehen bleibt und gleichzeitig eine Stornogebühr in Höhe von 40 € berechnet wird.

 

Nachschlagwerke zu den Office-Angeboten

Als Nachschlagewerke zu den Seminaren rund um das Thema EDV können Mitarbeiter*innen der Universität Heidelberg beim Herdt-Verlag im Rahmen einer Campuslizenz zahlreiche digitale Medien bestellen. Wenn Sie sich im Universitätsnetz (Arbeitsplatzrechner, VPN-Zugang) befinden, können Sie auf die Dateien über die Homepage des Herdt-Verlages (www.herdt-campus.com) zugreifen. Wenn Sie sich nicht im Universitätsnetz befinden, können Sie auf die Dateien mit Ihrem HEIDI-Konto über folgenden Link zugreifen:
http://dbis.uni-regensburg.de/detail.php?bib_id=ubhe&titel_id=100968

 

Kinderbetreuung

Haben Sie vor, eine interne Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen und möchten Sie währenddessen
Ihr Kind betreuen lassen? Dann können Sie sich gerne an den Backup-Service der Universität
Heidelberg wenden.

Voraussetzungen
Über den Backup-Service können Kinder bis zu acht Jahren im KidsClub, INF 370/371, betreut werden. Ein Betreuungsplatz kann vormittags, nachmittags oder ganztags gebucht werden. Die Mindestdauer beträgt drei Stunden.

Die Anmeldung für den Backup-Service erfolgt online unter:
www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/kinderhaus/Backup-Service_Anmeldung.html

Da die Plätze elektronisch belegt werden, können Sie auch noch kurz vor Betreuungsbeginn einen Platz bekommen.

Die Betreuungszeiten sind zwischen 08:30 und 17:00 Uhr.

Der Elternbeitrag liegt bei:

  • 5 EUR pro Kind und Stunde für Angehörige der Universität
  • 8 EUR pro Kind und Stunde für Externe

Der KidsClub liegt direkt beim Gästehaus der Universität Heidelberg. Einen Anfahrtsplan finden Sie unter:
https://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/kinderhaus/kidsclub.html

 

Veranstaltungsteilnahme im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW)

Anspruch auf Freistellung für bis zu fünf Tage pro Jahr haben Beschäftigte in Baden-Württemberg nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Beschäftigte der Universität Heidelberg können unter Umständen an Veranstaltungen des Internen Bildungsprogramms im Rahmen von  Bildungszeit teilnehmen, wenn diese Themen zum Gegenstand haben, die das BzG BW erfasst.

Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung der Bildungszeit im über ein gesondertes Antragsformular erfolgt. Sie finden das Antragsformular samt aller erforderlichen Informationen auf der Internetseite des Dezernats Personal, Abteilung 5.3 Personalentwicklung oder unter: www.uni-heidelberg.de/bildungszeit .

 

Hinweise zu Getränken

Die Kurse des Internen Bildungsprogramms sind für Mitarbeiter*innen kostenfrei. Dies wird auch weiterhin so beibehalten. Allerdings ist aus haushaltsrechtlichen Gründen leider keine interne Bewirtung erlaubt. Bitte haben Sie dafür Verständnis und versorgen Sie sich bei Bedarf vorbereitend selbst.

Verantwortlich: Redaktion Weiterbildung
Letzte Änderung: 26.01.2024
zum Seitenanfang/up