Telearbeit
Vom 1. Juli 2011 an bietet die Universität Heidelberg alternierende Telearbeit als Arbeitsmodell an, um einen weiteren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten.
Eine Dienstvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Telearbeitsplätze geschaffen werden können. [PDF-Download]
Was ist alternierende Telearbeit?
Bei alternierender Telearbeit wechseln die Telearbeitenden zwischen betrieblichem und häuslichem Arbeitsplatz in einem vorab vereinbarten Rhythmus. An der Universität Heidelberg muss die Tätigkeit in der Dienststelle bei Vollzeitbeschäftigten mindestens 50 % und bei Teilzeitbeschäftigten in der Regel mindestens 80 %, bezogen auf die jeweilige wöchentliche Arbeitszeit, betragen.
Weitere Informationen
Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Auswahlkriterien
Anforderungen an den Arbeitsplatz und Vorgesetzte, Datenschutz und Kosten
Technische Hinweise zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes