Bereichsbild
Kontakt

Leitung
Colin Morgenthal
Tel. +49 6221 54-12501
colin.morgenthal@zuv.uni-heidelberg.de

Assistenz
Andrea Schwager
Tel. +49 6221 54-12501
dezernat5@uni-heidelberg.de

Postanschrift
Postfach 105 760
69047 Heidelberg

Hausanschrift
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg

Lageplan

Team Dezernat Personal

 
Aktuelles
Informationen zum Tarifabschluss und zur Übertragung auf den Beamtenbereich (Stand 22.12.2023) Informationen des  Landesamts für Besoldung und Versorgung
 
 
 
Stellenausschreibungen

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Stellenausschreibungen, Stand Juli 2022 sowie das aktuelle "Formular Veröffentlichung Stellenanzeigen", Stand Dezember 2023 im Leitfaden für Stellenausschreibungen.

 

A1-Bescheinigung

Für die elektronische Antragstellung einer A1-Bescheinigung sind zwingend eine Rentenversicherungsnummer sowie aktuelle die bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegte Namens- und Adressdaten erforderlich. Näheres hierzu finden Sie auf unserer A1-Seite.

 

Onboarding - Prüfschema Exportkontrolle

Bitte wenden Sie bei Ihren "Onboarding"-Prozessen das "Prüfschema Exportkontrolle" an und teilen das Ergebnis über die jeweiligen Einstellungsformulare (Stand: August 2023) mit Ihrer Personalsachbearbeiterin bzw. Ihrem Personalsachbearbeiter. Die neuen Einstellungsformulare sind ab sofort zu verwenden.

 

Standardtätigkeits-
darstellungen

Ab sofort stellt unser Bereich "Stellenbewertungen" Standardtätigkeitsdarstellungen für bestimmte Entgeltgruppen zur Verfügung, um den Einrichtungen die Tätigkeitsdarstellungen zu erleichtern. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Tätigkeitsdarstellungen

 

Job-Ticket

Informationen zum Job-Ticket und zur Umstellung auf das Deutschlandticket für Mitarbeitende der Universität

 

Fake job posting ESF/EFL teacher

We are currently receiving applications for a supposed job advertisement as an ESF/EFL (English as a second / foreign language) teacher. Please note that no personalized headhunting is currently taking place at Heidelberg University in this area. Job scamming is supected. The email address "jobs(at)universitat-heidelberg.de" is not managed by Heidelberg University and is unknown here. We highly recommend not to respond to such emails. Furthermore, we strongly advise not to arrange any job interviews or to sign any documents sent from this address. We apologize for any inconvenience caused.

 

Informationen zur eAU ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 wird sich das Meldeverfahren bei Erkrankungen ändern. Die Einrichtungen müssen eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten mit dem entsprechenden Excel-Formular (unter Formulare und Merkblätter zu finden) an das Dezernat 5 - Personal über die folgende Funktionsmailadresse senden: eAU-Meldung@uni-heidelberg.de


Erholungsurlaub 2024
Urlaubskarte (Blankovorlage)

Karrierecoaching für Postdocs: fortlaufende Anmeldung möglich
Für Postdocs (2-4 Jahre nach Abschluss der Promotion) besteht die Möglichkeit, sich fortlaufend zum individuellem Karrierecoaching anzumelden. Weitere Details finden Sie hier.
 
 
Job-Bike

Landesbeamtinnen und -beamten können im Rahmen einer Entgeltumwandlung eines Teils ihres Bruttogehalts ein Fahrrad oder Pedelec zu attraktiven Konditionen für 36 Monate zur Nutzung überlassen bekommen. Antragstellung und Abwicklung erfolgt direkt über das Kundenportal des LBV.

Über jobrad.org gelangen Sie zu allen weiteren Informationen:

 
Service-Angebote
Weiterführende Informationen
Zertifizierung
Zertifikat Familienfreundliche Universität
 
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Dezernat Personal: Personal­angelegen­heiten, Berufungen, Personal­entwicklung

RundschreibenInformationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2023

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) wird ab dem 01.01.2023 den "gelben Schein" (ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ersetzen.

Gesetzlich versicherte Beschäftigte erhalten von ihrem Arzt künftig keine Papierbescheinigungen zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit (AU) gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ausgehändigt.

Die AU wird seitens der Ärzteschaft digital an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt. Diese werden in Form der eAU-Bescheinigung digital zum Abruf durch die Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeber müssen die Bescheinigung digital abrufen.

Gesetzlich versicherte Beschäftigte im Angestelltenverhältnis müssen ihrem Arbeitgeber von da an keine Papier-Bescheinigung mehr vorlegen, sind jedoch grundsätzlich ab dem vierten Kalendertag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und müssen somit wie bisher zum Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer feststellt. Der Arbeitgeber darf im Einzelfall sogar ab dem ersten Tag einer Krankmeldung ein Attest fordern (individuelle Meldefrist). Zusätzlich müssen alle Beschäftigte im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich die Vorgesetzten informieren. Sie sind nicht von der Anzeige- und Meldepflicht befreit, auch wenn von den Ärzten für gesetzlich Krankenversicherte keine Papier-AU für den Arbeitgeber mehr ausgestellt wird.

 

UPDATE

 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 12.04.2023 ein neues Formular zur Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Beschäftigten im Angestelltenverhältnis zu verwenden ist. Mit diesem Formular werden Arbeitsunfähigkeiten, Folgeerkrankungen und Dienstantritte gemeldet. Hierdurch werden alle bisherigen Formulare ersetzt.

Nach Übersendung des Formulars an das Dezernat 5 müssen die lokal mit den personenbezogenen Daten gespeicherte Version des Formulars sowie die Übermittlungsnachricht an die Funktionsmailadresse endgültig gelöscht werden.

Außerdem ist zu beachten, dass privat versicherte Beschäftigte im Angestelltenverhältnis und Beamt*innen (privat versichert sowie freiwillig gesetzlich versichert) nach den uns vorliegenden Informationen weiterhin eine Papier-AU von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt ausgehändigt bekommen – ggf. nach entsprechender Anfrage. Diese ist wie bisher, analog mit dem entsprechenden Formular (Vordruck/Deckblatt zur Übersendung der „Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) an das Personaldezernat weiterzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema finden Sie hier.

Das Dezernat Personal ist verantwortlich für die Personaladministration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Heidelberg von der Einstellung über eine mögliche Beurlaubung oder Freistellung, bis hin zur Beendigung der Tätigkeit. Auch die Berufungsverfahren werden hier zentral koordiniert und begleitet. Zudem informiert das Dezernat in allen Fragen rund um Weiterbildung und Personalentwicklung und bietet Programme zur Fortbildung an

Abteilung 5.1
Personalservice für Beamte, Personalservice für Wissenschaftliche Hilfskräfte, Personalhaushalt, Berufungen (administrative Begleitung), Reisekosten, Lehraufträge, Sonder- und Nebengebiete

Abteilung 5.2
Personalservice für Beschäftigte

Abteilung 5.3
Personalentwicklung

Abteilung 5.4
Berufungsservice, W-Besoldung

 

Wie finden Sie den*die richtige Ansprechpartner*in?

Innerhalb der jeweiligen Abteilung sind wir zunächst gegliedert nach Beschäftigtengruppen und in der nächsten Stufe nach Fakultäten.
Ihre*n Ansprechpartner*in können Sie auch über folgende Stichwortliste finden (alphabetisch sortiert).

Weitere Hinweise für persönliche Termine:

Für Rücksprachen vor Ort bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung mit der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen.

 

Selbstverständnis

Über das Dezernat

 

Datenschutz

Datenschutz in der Personalverwaltung

 

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Letzte Änderung: 22.03.2024
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