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4. Juniorprofessur

Der neu geschaffene Karriereweg der Juniorprofessur bietet Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, selbständig und eigenverantwortlich die Qualifikationen für die Berufung auf eine Professur zu erwerben. Die Universität Heidelberg möchte die Freiräume, die der Gesetzgeber den Universitäten bei der Ausgestaltung der Juniorprofessur einräumt, so nutzen, dass dieser Qualifikationsweg auch im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig wird.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Juniorprofessur zu gewährleisten ist es notwendig,

  • die institutionelle Selbständigkeit der Juniorprofessoren sicherzustellen,
  • die Evaluationsverfahren und Leistungskriterien transparent zu gestalten,
  • den Juniorprofessoren langfristige Berufsperspektiven aufzuzeigen,
  • die Lehr- und Selbstverwaltungsaufgaben zu begrenzen und
  • die erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung bereitzustellen.

Die konkrete Ausgestaltung der Juniorprofessur wird in einem Qualifizierungsplan festgelegt. Der Qualifizierungsplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Juniorprofessor, der Fakultät (in Abstimmung mit der die Budgetmittel zur Verfügung stellenden Einheit) und der Universität. Im Qualifizierungsplan wird insbesondere festgelegt, welche Leistungen von den Beteiligten erwartet werden und welche Rahmenbedingungen dafür erforderlich sind.

4.1 Selbständigkeit sicherstellen

Das hohe Maß an Selbständigkeit ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Juniorprofessur. Das Stellenprofil einer Juniorprofessur soll deshalb dem einer normalen Professur und nicht dem bisheriger Assistentenstellen entsprechen. Juniorprofessuren sollen nicht als Teil bestehender hierarchischer Strukturen konzipiert werden. Um ihr eigenes Forschungsprofil aufbauen zu können, sollen Juniorprofessuren auch für ein Fachgebiet, auf dem eigenverantwortlich geforscht und gelehrt werden kann, ausgewiesen werden. Im Qualifizierungsplan muss eine entsprechende Stellenbeschreibung enthalten sein, die die Wettbewerbsfähigkeit des Juniorprofessors gewährleistet. Juniorprofessuren dürfen nicht in eine vorhandene Professur eingebunden sein. Bei einer Einbindung in ein Forschungsprojekt müssen sie erkennbar als gleichberechtigte Partner partizipieren.

Der Karriereweg einer Juniorprofessur und der einer begleiteten Habilitation schließen einander aus.

4.2 Leistungskriterien und Evaluationsverfahren

Um zielgerichtet und effizient arbeiten zu können, müssen Juniorprofessoren von Anfang an wissen, in welchem Verfahren und nach welchen Leistungskriterien sie evaluiert werden sollen. Das Verfahren der Evaluation soll durch eine für die gesamte Universität geltende Satzung geregelt werden. Im Interesse der Juniorprofessoren sollten bei allen Evaluationen externe Gutachten eingeholt werden. Die Leistungskriterien für die Zwischen- und Endevaluation (in der Regel nach drei bzw. sechs Jahren) werden im Qualifizierungsplan festgelegt. Dabei werden einerseits die Erwartungen an den Juniorprofessor in Forschung, Lehre, akademischer Selbstverwaltung und beruflicher Fortbildung festgelegt. Andererseits enthält der Qualifizierungsplan die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Rahmenbedingungen, zu deren Bereitstellung sich die Fakultäten (einschließlich der die Budgetmittel zur Verfügung stellenden Einheit) und die Universität verpflichten.

4.3 Langfristige Berufsperspektiven

Die Universität muss exzellenten Nachwuchswissenschaftlern langfristige Berufsperspektiven eröffnen, um sie für eine Juniorprofessur gewinnen zu können. Deshalb soll der Qualifizierungsplan auch regeln, unter welchen Umständen eine Übernahme in eine Lebenszeitprofessur (Tenure-Track) möglich ist. Die Einräumung einer Tenure-Track-Option soll im Qualifizierungsplan festgeschrieben werden. Wenn ein Juniorprofessor bei der Zwischenevaluation besonders gut bewertet wird, so kann eine Tenure-Track-Option auch nachträglich in den Qualifizierungsplan aufgenommen werden. Die Universität Heidelberg strebt an, einen Teil der Juniorprofessuren mit einer Tenure-Track-Option auszustatten. Dafür sollen in Zukunft mindestens 5 Prozent der neu zu besetzenden Professuren als Juniorprofessur mit Tenure-Track-Option ausgeschrieben werden. Außerdem soll das Heisenberg-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für vorgezogene Berufungen genutzt werden.

4.4 Aufgaben in der Lehre und in der akademischen Selbstverwaltung

Juniorprofessoren muss genügend Zeit bleiben, ein eigenes Forschungsprofil zu entwickeln und ihre wissenschaftliche und berufliche Qualifizierung voranzutreiben. Deshalb müssen die Aufgaben in der Lehre und in der akademischen Selbstverwaltung begrenzt werden. Juniorprofessoren an der Universität Heidelberg steht ein Forschungsfreisemester entsprechend den Regelungen für Professoren, frühestens jedoch ein Jahr nach der Zwischenevaluation, zu. Die Lehrverpflichtung von Juniorprofessoren soll im Durchschnitt vier Semesterwochenstunden zuzüglich einer angemessenen Beteiligung an Prüfungen betragen. An den Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung sollen sie nicht stärker als die übrigen Professoren ihres Instituts beteiligt werden. Andere Dienstleistungen können von ihnen nur in dem Umfang erwartet werden, wie dies für die anderen Professoren am Institut üblich ist. Konkretisierungen hierzu sind im Qualifizierungsplan festzulegen.

4.5 Finanzielle, personelle und technische Rahmenbedingungen

Juniorprofessoren müssen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen werden deshalb im Qualifizierungsplan festgeschrieben und gelten als verbindliche Zusage. Die Ausstattung der Juniorprofessuren mit Mitarbeiterstellen und studentischen Hilfskräften soll im Rahmen der Verhandlungen zum Qualifizierungsplan geregelt werden. Juniorprofessoren sollen in angemessenem Umfang auf Labors und Sekretariatsarbeit zurückgreifen können und auch an den zur Verfügung stehenden Etatmitteln des Instituts eigenverantwortlich beteiligt werden.

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Letzte Änderung: 30.06.2009
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