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1. Vorbemerkung

Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehört zu den Kernaufgaben der Universitäten und ist ein entscheidender Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Bedingungen, unter denen diese Aufgabe wahrgenommen werden muss, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Der Bedarf an hochqualifizierten Wissenschaftlern wächst, die Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachwuchs wandeln sich, und die Universitäten müssen sich einem verschärften nationalen und internationalen Wettbewerb stellen. Um in diesem Wettbewerb um die "besten Köpfe" dauerhaft bestehen zu können, bedarf es einer grundlegenden Überprüfung und Verbesserung der institutionellen, materiellen und sozialen Rahmenbedingungen für die Förderung junger Wissenschaftler.


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 zur 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Einengung der Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses auf die Juniorprofessur und die faktische Abschaffung der Habilitation aufgehoben. Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg begrüßt diese vom Verfassungsgericht initiierte Änderung und sieht darin eine Chance für die Universitäten, ihr eigenes Profil in der Nachwuchsförderung zu schärfen. Sie wird die unterschiedlichen Qualifikationswege nutzen und dabei den unterschiedlichen Fächerkulturen adäquat Rechnung tragen.


Die Qualität einer Universität ist vor allem an der Qualität ihres wissenschaftlichen Nachwuchses abzulesen. Innerhalb der Universität Heidelberg wächst das Bewusstsein, dass der wissenschaftliche Nachwuchs noch wirksamer und erkennbarer gefördert und gestärkt werden sollte. Vor diesem Hintergrund und aus Anlass der bevorstehenden rechtlichen Änderungen hat sich die Senatskommission "Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Heidelberg" intensiv mit den Rahmenbedingungen für die Nachwuchsförderung beschäftigt und dem Senat Vorschläge zur Verbesserung der Promotion, zur Modernisierung der Habilitation, zur Ausgestaltung der Juniorprofessur sowie zur Förderung des Karrierewegs des Nachwuchsgruppenleiters unterbreitet. Der Senat hat die Vorschläge der Kommission in den Sitzungen am 15. Februar 2005 und am 19. Juli 2005 beraten und in der vorliegenden Fassung verabschiedet.


Die Ruperto Carola bekennt sich zum Subsidiaritätsprinzip innerhalb der Universität. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird weiterhin in der Primärverantwortung der Fakultäten liegen. Die Universität wird deshalb auch keine universitätsweit geltenden (Rahmen-) Ordnungen für Promotionen und Habilitationen, von denen das Landeshochschulgesetz ausgeht, erlassen. Stattdessen empfiehlt der Senat den Fakultäten, die folgenden Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer Promotions- und Habilitationsordnungen angemessen zu berücksichtigen.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 30.06.2009
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