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Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung wurde seitens der Verwaltung schon Ende der 1980-er Jahre geplant. Schon damals wurde mit dem Personalrat ein Konzept erarbeitet, das insbesondere die gleichzeitige Finanzierung eines Jobtickets beinhaltete. Erst im Jahr 2007 hat das Finanzministerium schließlich diesem Konzept unter folgenden Prämissen zugestimmt:
  1. Das Entgelt hat die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung und ggf. das Jobticket abzudecken. Gewinne dürfen nicht erzielt werden.
  2. Eine Begrenzung der Zufahrtsrechte für Beschäftigte, z. B. aufgrund des Wohnorts, darf nicht erfolgen.
Derzeit laufen Planungen und auch schon konkrete Schritte des Landes, die Parkraumbewirtschaftung landeseigener Stellplätze zu zentralisieren. Wann dies in Heidelberg der Fall sein wird und welche Auswirkungen dies - auch auf das Jobticket - haben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Für Anträge auf Parkberechtigung in Wimpelarealen und auf preisreduzierte oder kostenlose Parkberechtigungen wurde ein Ausschuss gegründet, der sich paritätisch aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und der Personalvertretungen der vier beteiligten Einrichtungen zusammensetzt. Im Laufe der Zeit haben sich bestimmte Typen von ähnlichen Anträgen herauskristallisiert. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Innerhalb der Universität werden Parkgebühren nur einmal erhoben. Die Doppelbelastung für Autofahrer, die aus dienstlichen Gründen einen Stellplatz sowohl in der Altstadt als auch in Neuenheim benötigen, soll damit verhindert werden.
  2. Jobticket-Inhaber erhalten auf Antrag eine kostenfreie Parkberechtigung für ungünstige Dienstzeiten. Dies betrifft in erster Linie die im Schichtdienst arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Gleiches gilt für Rufbereitschaft.
  3. Beschäftigte anderer Einrichtungen, die ihren Arbeitsplatz in Einrichtungen der Universität oder des Klinikums haben und dort Leistungen im „Kerngeschäft“ erbringen, erhalten eine Parkberechtigung zum Mitarbeiterpreis (26 €). Mitarbeiter von Firmen zahlen 50 €.
  4. SchwerB mit dem Kennzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis erhalten auf institutsbezogenen Parkflächen („Wimpelareale“) bevorzugt eine Parkberechtigung. Beschäftigte, die „außergewöhnlich gehbehindert“ sind, können auf Antrag einen reservierten Stellplatz zugewiesen bekommen.

Hier finden Sie weitere Informationen der Uni-Verwaltung zur Parkraumbewirtschaftung.

 

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 12.03.2020