Parkraumbewirtschaftung
- Das Entgelt hat die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung und ggf. das Jobticket abzudecken. Gewinne dürfen nicht erzielt werden.
- Eine Begrenzung der Zufahrtsrechte für Beschäftigte, z. B. aufgrund des Wohnorts, darf nicht erfolgen.
Die häufigsten Beschwerden von Parkern gab es anfangs über den Parkplatz beim Otto-Meyerhoff-Zentrum. Dieser ist nur etwa zur Hälfte für Bedienstete freigegeben. Die andere Hälfte ist – als Teil der insgesamt 900 vereinbarten Stellplätze – für Patienten und Besucher reserviert. Dies führte in der Praxis dazu, dass viele Kolleginnen und Kollegen morgens in dieses Areal einfahren wollten, weil es noch zu gut einem Drittel leer war. Allerdings ließen sich die Schranken mit dem Mitarbeiterausweis nicht öffnen, weil das Kontingent für Dauerparker bereits erschöpft war. Dadurch brach zeitweise ein mittleres Chaos vor der Einfahrt zu diesem Parkplatz aus. Inzwischen wurde die Zufahrtssteuerung durch eine Ampelanlage verbessert. Auch wissen die meisten AutofahrerInnen mittlerweile, wo sie zu welcher Zeit am besten eine Parkmöglichkeit finden. Mittlerweile ist zwar auch ein Parkleitsystem installiert, das die Anzahl der verfügbaren Plätze anzeigt, dies gilt aber nur für Kurzparker.
- Innerhalb der Universität werden Parkgebühren nur einmal erhoben. Die Doppelbelastung für Autofahrer, die aus dienstlichen Gründen einen Stellplatz sowohl in der Altstadt als auch in Neuenheim benötigen, soll damit verhindert werden.
- Jobticket-Inhaber erhalten auf Antrag eine kostenfreie Parkberechtigung für ungünstige Dienstzeiten. Dies betrifft in erster Linie die im Schichtdienst arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Gleiches gilt für Rufbereitschaft.
- Beschäftigte anderer Einrichtungen, die ihren Arbeitsplatz in Einrichtungen der Universität oder des Klinikums haben und dort Leistungen im „Kerngeschäft“ erbringen, erhalten eine Parkberechtigung zum Mitarbeiterpreis (20 €). Mitarbeiter von Firmen zahlen 50 €.
- SchwerB mit dem Kennzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis erhalten auf institutsbezogenen Parkflächen („Wimpelareale“) bevorzugt eine Parkberechtigung. Beschäftigte, die „außergewöhnlich gehbehindert“ sind, können auf Antrag einen reservierten Stellplatz zugewiesen bekommen.
Hier finden Sie weitere Informationen der Uni-Verwaltung zur Parkraumbewirtschaftung.