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Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung wurde von der Verwaltung bereits vor über 16 Jahren geplant. Schon damals wurde mit dem Personalrat ein Konzept vereinbart, das insbesondere die gleichzeitige Finanzierung eines Jobtickets beinhaltete. Erst im Jahr 2007 hat das Finanzministerium schließlich diesem Konzept unter folgenden Prämissen zugestimmt:
  1. Das Entgelt hat die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung und ggf. das Jobticket abzudecken. Gewinne dürfen nicht erzielt werden.
  2. Eine Begrenzung der Zufahrtsrechte für Beschäftigte, z. B. aufgrund des Wohnorts, darf nicht erfolgen.
Die Parkraumbewirtschaftung ist – mit den zu erwartenden Anfangsproblemen – aber ohne den von Pessimisten vorhergesagten Verkehrskollaps zum 1. November 2007 in Kraft getreten. Ca. 4.500 Parkberechtigungen wurden bislang von der Klinik-Service-GmbH ausgegeben.

Die häufigsten Beschwerden von Parkern gab es anfangs über den Parkplatz beim Otto-Meyerhoff-Zentrum. Dieser ist nur etwa zur Hälfte für Bedienstete freigegeben. Die andere Hälfte ist – als Teil der insgesamt 900 vereinbarten Stellplätze – für Patienten und Besucher reserviert. Dies führte in der Praxis dazu, dass viele Kolleginnen und Kollegen morgens in dieses Areal einfahren wollten, weil es noch zu gut einem Drittel leer war. Allerdings ließen sich die Schranken mit dem Mitarbeiterausweis nicht öffnen, weil das Kontingent für Dauerparker bereits erschöpft war. Dadurch brach zeitweise ein mittleres Chaos vor der Einfahrt zu diesem Parkplatz aus. Inzwischen wurde die Zufahrtssteuerung durch eine Ampelanlage verbessert. Auch wissen die meisten AutofahrerInnen mittlerweile, wo sie zu welcher Zeit am besten eine Parkmöglichkeit finden. Mittlerweile ist zwar auch ein Parkleitsystem installiert, das die Anzahl der verfügbaren Plätze anzeigt, dies gilt aber nur für Kurzparker.

Zurzeit entsteht der meiste Verdruss auf den nicht beschrankten Parkarealen, weil dort Unberechtigte ihr Fahrzeug abstellen und damit den Zahlenden die Parkplätze wegnehmen. Dieser Zustand wird sich bessern – wahrscheinlich wird dies beim Erscheinen dieses Artikels bereits der Fall sein – wenn in diesen Bereichen Bußgelder erhoben werden. Bisher war das aus rechtlichen Gründen noch nicht möglich.

 

Für Anträge auf Parkberechtigung in Wimpelarealen und auf preisreduzierte oder kostenlose Parkberechtigungen wurde ein Ausschuss gegründet, der sich paritätisch aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und der Personalvertretungen der vier beteiligten Einrichtungen zusammensetzt. Im Laufe der Zeit haben sich bestimmte Typen von ähnlichen Anträgen herauskristallisiert. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 
  1. Innerhalb der Universität werden Parkgebühren nur einmal erhoben. Die Doppelbelastung für Autofahrer, die aus dienstlichen Gründen einen Stellplatz sowohl in der Altstadt als auch in Neuenheim benötigen, soll damit verhindert werden.
  2. Jobticket-Inhaber erhalten auf Antrag eine kostenfreie Parkberechtigung für ungünstige Dienstzeiten. Dies betrifft in erster Linie die im Schichtdienst arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Gleiches gilt für Rufbereitschaft.
  3. Beschäftigte anderer Einrichtungen, die ihren Arbeitsplatz in Einrichtungen der Universität oder des Klinikums haben und dort Leistungen im „Kerngeschäft“ erbringen, erhalten eine Parkberechtigung zum Mitarbeiterpreis (20 €). Mitarbeiter von Firmen zahlen 50 €.
  4. SchwerB mit dem Kennzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis erhalten auf institutsbezogenen Parkflächen („Wimpelareale“) bevorzugt eine Parkberechtigung. Beschäftigte, die „außergewöhnlich gehbehindert“ sind, können auf Antrag einen reservierten Stellplatz zugewiesen bekommen.

Hier finden Sie weitere Informationen der Uni-Verwaltung zur Parkraumbewirtschaftung.

 

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 01.11.2012