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Jubiläumsgeld

Was ist das Jubiläumsgeld?

Jubiläumsgeld ist eine tariflich (§ 23, Abs. 2 TV-L) vereinbarte bzw. gesetzliche (§ 82 LBG) Sonderzahlung, mit der die Treue den Arbeitnehmer zum Arbeitgeber belohnt werden soll.

Wer erhält das Jubiläumsgeld?

Jubiläumsgeld wird gezahlt bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (Dienstzeit) von 25 und von 40 Jahren. Ein Jubiläumsgeld nach einer Dienstzeit von 50 Jahren ist nur für Beamtinnen und Beamte vorgesehen.

Wie hoch ist das Jubiläumsgeld? Wann bekommt man es?

Das Jubiläumsgeld beträgt 

Jahre Beschäftigte Beamte
25 350 Euro 300 Euro
40 500 Euro 400 Euro
50 --- 500 Euro

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Das Geld wird in dem Monat ausbezahlt, in dem die 25- bzw. 40-jährige Beschäftigungszeit vollendet wird.

Zusätzlich wird anlässlich des Jubiläums jeweils ein Tag Sonderurlaub (§ 27 AzUVO) bzw. Arbeitsbefreiung (§ 29, Abs. 1d TV-L) gewährt.

Was zählt zur Beschäftigungszeit?

Zur Beschäftigungszeit zählen alle Zeiten, die beim selben Arbeitgeber zurückgelegt wurden. Dazu zählen unter Umständen auch Zeiten eines anderen Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst. Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Ausbildungszeiten, an die sich zu BAT-Zeiten ein Beschäftigungsverhältnis zum gleichen Arbeitgeber unmittelbar angeschlossen hat, werden auf Antrag berücksichtigt. Zeiten einer Beurlaubung zählen nicht dazu.

Warum sind die Abzüge beim Jubiläumsgeld so hoch?


Das Jubiläumsgeld ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Steuervergünstigung, die jedoch erst im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung wirksam wird.

Muss ich das Jubiläumsgeld beantragen?

Nein, die Dienststelle veranlasst automatisch alles Notwendige. Sollte das Geld bzw. die Benachrichtigung über das Jubiläum aber zum erwarteten Zeitpunkt nicht eintreffen, sollte man bei der Personalabteilung bzw. beim Landesamt für Besoldung unverzüglich nachfragen.

Seitenbearbeiter: Uh
Letzte Änderung: 01.10.2019
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