Stufen der Entgelttabelle

Die Entgelttabelle des Tarifvertrags enthält zu jeder Entgeltgruppe bis zu sechs Entwicklungsstufen. Berufsanfänger beginnen üblicherweise in der Stufe 1, Beschäftigte mit „einschlägiger Berufserfahrung“ [1]   aus einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber von mindestens einem Jahr in der Stufe 2; bei Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in Stufe 3. Das weitere Vorrücken in den Stufen kann auf verschiedene Arten erfolgen. Wurde die Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber erworben, wird die bisher erworbene  Stufe angerechnet.

 
1. Der „Normal-„Fall
Der Aufstieg in Stufe 2 erfolgt nach einem Jahr, in Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, in Stufe 4 nach drei weiteren Jahren usw., so dass nach insgesamt 15 Jahren die Stufe 6 erreicht wird. Achtung: In Entgeltgruppe 9 gelten zum Teil abweichende Regelungen!

2. Die Vorweggewährung von Stufen
In bestimmten Fällen kann eine höhere Stufenzuordnung erfolgen zur

  • Deckung des Personalbedarfs [2]  
  • Bindung von qualifizierten Fachkräften [3]  

3. Der leistungsabhängige Stufenaufstieg
Bei Leistungen, die erheblich über oder unter dem Durchschnitt liegen, kann die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt oder verlängert werden. Von dieser Regelung wird an der Universität bislang kein Gebrauch gemacht.

 


 

 

[1] Über die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung gibt es einen gewissen Ermessensspielraum. Unter Umständen können auch sog. „förderliche Zeiten“ berücksichtigt werden.

[2]     Dies ist nur möglich im Rahmen des Einstellungsverfahrens, also vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

[3]    Hierbei ist im Einzelfall die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich.

Seitenbearbeiter: Uh
Letzte Änderung: 01.03.2019
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