Personalrat >  A - Z >

Altersteilzeit

Seit Oktober 2012 besteht wieder die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, allerdings nur für schwerbehinderte Beschäftigte, die mindestens 55 Jahre alt sind (ein Rechtsanspruch besteht ab dem 60. Lebensjahr). Die dbb Tarifunion hat mit dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg im August 2012 einen entsprechenden Tarifvertrag ausgehandelt, der 2020 erneut verlängert wurde und bis einschließlich 2025 gilt. Er beinhaltet die gleichen Konditionen wie der bis 2012 gültige Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten galt. Die Kernpunkte:

1. Die Arbeitszeit beträgt 50 % der bisherigen Arbeitszeit. Sie kann im Teilzeitmodell oder im Blockmodell erbracht werden. Beim Blockmodell arbeitet man die erste Hälfte der Laufzeit wie bisher (Arbeitsphase) und hat dafür die zweite Hälfte frei (Freistellungsphase).

2. Die Altersteilzeit läuft über eine Zeit zwischen zwei und sechs Jahren.

3. Für die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit werden 83 % des letzten Nettoentgelts gezahlt.

Den Text des neuen Tarifvertrags finden Sie hier.

Vor einem Antrag auf Altersteilzeit ist zwingend eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die von dort eingeholte Rentenauskunft ist dann dem formlosen Antrag an die Personalabteilung beizufügen. Allgemeine Auskünfte zur Altersteilzeit erteilt die Personalabteilung, der Personalrat sowie die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

 

 

PR: PR
Letzte Änderung: 13.11.2020
zum Seitenanfang/up