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Telearbeit

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Arbeitsleistung auch zu Hause zu erbringen. Hierzu hat der Personalrat mit der Dienststelle eine Dienstvereinbarung geschlossen. Über die Möglichkeiten und Modalitäten informiert die Universitätsverwaltung auf einer eigenen Internetseite.

Uh: Personalrat
Letzte Änderung: 28.02.2020
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