Personalakte
Die Personalakten der Beschäftigten werden in der Universitätsverwaltung geführt.In den Personalakten werden arbeitsrechtlich relevante Unterlagen aufbewahrt. Das sind z. B. Bewerbungsunterlagen, Personalbogen, Arbeitsverträge, Bescheinigungen der Kranken- und Sozialversicherung, Abmahnungen.
Die in den Instituten häufig vorhandenen Handakten unterliegen ebenso den Bestimmungen des Datenschutzes wie die Hauptakte. Hierzu zählen auch die Aufzeichnungen über Urlaub und Krankheit, die sinnvollerweise von den Personalakten getrennt werden geführt, da diese schon nach wenigen Jahren vernichtet bzw. gelöscht werden müssen, weil sie entbehrlich geworden sind. Auch für diese Unterlagen gilt: Sie dürfen nur denjenigen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen.
Nach § 3 (6) TV-L bzw. § 83 ff LBG haben Beschäftigte das Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Sie können dieses Recht auch auf andere übertragen. Außerdem können Sie Kopien daraus fordern.