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Entgeltumwandlung

Was ist Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung bedeutet, einen Teil seines Entgelts (= Gehalts) zur zusätzlichen Altersversorgung zurückzulegen. Hierzu haben die Tarifvertragsparteien 2006 einen Tarifvertrag TV-EntgeltU-L abgeschlossen, der zeitgleich mit dem TV-L in Kraft getreten ist. Durch die Entgeltumwandlung spart man ganz oder teilweise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Umgekehrt muss aber dann die Rente, die man aus der Entgeltumwandlung bezieht, versteuert werden.

Wer kann Entgeltumwandlung beantragen?

Von der Entgeltumwandlung können Beschäftigte Gebrauch machen, für die der TV-L gilt. Auch Auszubildende können Entgelt umwandeln. Nicht betroffen von der Regelung sind Beamtinnen und Beamte. 

Was kostet die zusätzliche Rentenversicherung?

Der Mindestbetrag beläuft sich auf 15 €, der Höchstbetrag auf etwa 210 € im Monat. Außerdem können zusätzlich einmal im Jahr bis zu 1800 € umgewandelt werden. Da hierbei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden, ist der tatsächliche Aufwand aber geringer.

Wie hoch ist die zusätzliche Rente?

Grundsätzlich ist die Höhe der Rente natürlich abhängig von der Höhe der monatlichen Einzahlung und von der gesamten Laufzeit der Einzahlungen. Auf der Homepage der VBL www.vbl.de gibt es einen Angebotsrechner, auf dem Sie sich die garantierte Rente berechnen lassen können. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten, je nachdem, ob Sie zusätzlich eine Erwerbsminderungs- und / oder Hinterbliebenen-Rente einschließen wollen.

Wie und wo kann ich die Entgeltumwandlung vereinbaren?

Nach dem Tarifvertrag ist diese zusätzliche Altersvorsorge ausschließlich bei unserer Zusatzversorgungskasse VBL möglich. Sinnvollerweise lässt man sich von dort zunächst ein Angebot unterbreiten. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Homepage der VBL www.vbl.de.

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 01.11.2012