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Elterngeld

Für die seit 2007 geborenen Kinder gibt es ein Elterngeld.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht, und
  • höchstens 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. 

Ab 1.7.2015 kann das Gesetz auch auf Großeltern angewandt werden.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Einkommens, höchstens jedoch 1.800 €, mindestens aber 300 €. Einen Elterngeldrechner stellt das Bundesministerium für Familie ... unter https://familienportal.de/familienportal/meta/egr bereit.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter zusammen für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate beanspruchen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt, und dabei auf Erwerbseinkommen verzichtet. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Wo muss ich das Elterngeld beantragen?

Zuständig für die Auszahlung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die Landeskreditbank (L-Bank) in Karlsruhe.

Wo gibt es zusätzliche Informationen?

Ausführlich informiert eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie.

Weitere Informationen – auch über das im Anschluss an das Elterngeld u. U. gewährte Landeserziehungsgeld – sowie die für das Elterngeld notwendigen Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de

 

Seitenbearbeiter: Uh
Letzte Änderung: 30.03.2020
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