Lohnsteuerliche Behandlung des Jobtickets

 

Ab 01. Januar 2020 hat sich die lohnsteuerliche Behandlung der Arbeitgeberleistungen zum Jobticket (erneut) geändert: Als Arbeitgeberleistung für Jobticket-Inhaber gelten jetzt die 9.50 € pro Monat, welche die Uni an den Verkehrsverbund zahlt.

Die Jahressumme dieses geldwerten Vorteils wird in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als "Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ausgewiesen. Seit 2019 sind diese Leistungen des Arbeitgebers steuerfrei und haben somit nur noch folgende Auswirkung: Die Arbeitgeberleistungen von dann 114 € werden vom Finanzamt von den individuell geltend gemachten Werbungskosten abgezogen. Dies führt zu einer entsprechenden Minderung der Werbungskosten und somit gegebenenfalls zu einer etwas geringeren Steuererstattung. Liegen die Werbungskosten unter dem Werbungskostenpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro, hat diese Kürzung keine Auswirkungen.

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 16.07.2020