Die Beauftragte für Chancengleichheit
…ist Ansprechpartnerin für die verschiedenen Belange und Interessen der Frauen an der Universität Heidelberg, die im wissenschaftsunterstützenden Bereich in Verwaltung, Labor und Technik tätig sind.
Sie berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes, bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans sowie bei der Verwirklichung von Gleichstellungsstrukturen.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist sie Ansprechpartnerin für Frauen und Männer.
Schwerpunkte ihrer Arbeit sind
- Umsetzung von Strukturen zur Gleichstellung im Beruf
- Verbesserung von Einstellungs- und Aufstiegschancen für Frauen
-
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
- Wiedereinstieg nach Familienphase
- Betreuung von Kindern
- Pflege von Angehörigen
- Telearbeit
- Regelungen der Arbeitszeit
-
Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz
- sexuelle Belästigung, Mobbing oder Stalking
- Fort- und Weiterbildung
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Einmal im Jahr lädt die Beauftragte für Chancengleichheit alle Frauen aus Verwaltung, Labor und Technik zur Frauenversammlung mit aktuellen Themen ein.
Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich.
Aufgaben und Rechtsstellung der Beauftragte für Chancengleichheit sind seit 2005 im Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg geregelt.
Die Beauftragte für Chancengleichheit wird durch ihre Stellvertreterin unterstützt.
Alle vier Jahre wird sie per Briefwahl von allen Frauen im wissenschaftsunterstützenden Bereich gewählt und vom Rektor der Universität Heidelberg für vier Jahre bestellt.

