Telearbeit

Die Universität Heidelberg ermöglicht ihren Beschäftigten alternierende Telearbeit. Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet werden. So können z. B. Eltern oder Pflegende einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus erledigen. Auch bei Schwerbehinderung oder einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort ist Telearbeit möglich.

Bei alternierender Telearbeit wechseln die Telearbeitenden zwischen betrieblichem und häuslichem Arbeitsplatz in einem vorab vereinbarten Rhythmus. An der Universität Heidelberg muss die Tätigkeit in der Dienststelle bei Vollzeitbeschäftigten mindestens 50 % und bei Teilzeitbeschäftigten in der Regel mindestens 80 %, bezogen auf die jeweilige wöchentliche Arbeitszeit, betragen.

Voraussetzung zur Telearbeit ist die Zustimmung des oder der Vorgesetzten. Dienstliche Belange dürfen dem nicht entgegen stehen. In einer Dienstvereinbarung sind die Rahmenbedingungen zur Telearbeit an der Universität Heidelberg festgelegt.

Weitere Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Auswahlkriterien, zu Anforderungen an den Arbeitsplatz, zu Datenschutz und Kosten sowie Technische Hinweise zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes finden sich hier.

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Letzte Änderung: 02.08.2013
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