Beauftragte für Chancengleichheit

 

Equal
„Bild: shutterstock.com/FrankHH“

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Erfüllung des in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten Gleichstellungsauftrages und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Verwirklichung von Gleichstellungsstrukturen. Ihre Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten sind im Chancengleichheitsgesetz des LandesBaden-Württemberg geregelt.

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist in Ausübung ihres Amtes nicht an Weisungen gebunden. Die unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung ermöglicht ihr ein direktes Vortragsrecht.

Sie ist Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten und Interessen der Frauen der Universität Heidelberg des wissenschaftsstützenden Bereiches in Verwaltung, Bibliothek, Labor und Technik und sie berät alle Beschäftigte dieses Bereiches zur Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise von Pflegeverantwortung und Beruf.

 

"Starke Frauen"

2024_Frauenversammlung

  • Grußwort des Kanzlers Dr. Holger Schroeter
  • Starke Stellvertreterin gesucht (Unterstützung im Team Chancengleichheit)
  • Neue Unterstützungsangebote der Universität
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
    • professionelle Umgang bei Konflikten und Fehlverhalten
  • Starke Personalvertreterinnen gesucht (Wahl des Personalrates)
  • Kaffeepause
  • „Starke Frauen“ – Frauen helfen Frauen stellen sich und ihre Unterstützungsangebote vor

 

 

 

 

2024_GirlsDay

    Am 25.04.2024 ist es wieder so weit

   "In den Werkstätten      

    der Universität Heidelberg"   

     Zum Angebot

    

 

 

 

 

 

 

    

 

 

  

                        

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 26.02.2024
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