Zugangsberechtigung
Um eine Zugangsberechtigung zu den nicht-öffentlichen Räumen der IBF zu erhalten, müssen vom Nutzer folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der/Die Mitarbeiter/in muss in einem gültigen Tierversuchsprojekt angemeldet sein.
- Es wird eine Zugangskarte (Magnetkarte) benötigt.
- Der Antrag auf Freischaltung (das Formular ist am Fuß der Seite zu finden) muss ausgefüllt und zusammen mit einem Lichtbild den zuständigen Mitarbeiterinnen (Ulrike Gärtner und/oder Rita Pfeffer) vorgelegt werden. Es wird kein biometrisches Bild benötigt.
Sollte keine freie Zugangskarte in der Arbeitsgruppe/dem Institut vorhanden sein, kann sie bei der Hausverwaltung des Neuenheimer Feldes gegen Kaution erworben werden. Zuständig hierfür ist Frau Seslikaya:
Seslikaya, Sevim
INF 326, Raum 105
Tel. 54 8685
Antrag auf Freischaltung (PDF)
Letzte Änderung:
07.02.2013