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Gebührenkompass 2011

Empirische Untersuchung der Universität Hohenheim zur Zufriedenheit von Studierenden mit der Verwendung von Studiengebühren an deutschen Universitäten [Mehr...]

 
Verwendung der Studiengebühren

Für mehr Transparenz über die Zuteilung und Verwendung der Studiengebühren sorgen die Übersichten, die die Universität jedes Semester veröffentlicht. [Mehr...]

 
Finanzielles Stipendien- und Förderorganisationen

Hier finden Sie eine Auswahl an Stipendien- und Förderorganisationen. [Mehr...]

 
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Weitere Gebühren

Gebühren für Gasthörer

Gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) in Verbindung mit der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg werden für das Gasthörerstudium folgende Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr für Gasthörer richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).

  • 1 bis 4 SWS: 51,- €
  • 5 bis 6 SWS: 76,- €
  • 7 bis 10 SWS: 102,- €

Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz kann gegen Nachweis die Gasthörergebühr auf 26,- € ermäßigt werden. Die Gasthörergebühr ist mit Beginn des Semesters fällig.
Für Mitarbeiter der Universität entfallen die Gebühren.
Weitere Informationen:

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 06.02.2012
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