Alle Gebühren im Detail
Weitere Gebühren
- Bei verspäteter Zahlung der Gebühren fällt eine Gebühr in Höhe von 10,- € an
- Zusätzliche Studienbescheinigungen: 5,- €
- Zusätzliche Exmatrikulationsbescheinigung: 5,- €
- Ersatz-Studierendenausweis: 10,- €
- Ersatz-Studienbuch: 5,- €
- Bescheinigungen über erhobene Studiengebühren, Studentenwerksbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag sowie ggfs. der Säumnisgebühr 5,- € / 10,- €
- Gebühr der Universitätsbibliothek: Gebührenordnung
- Kursangebote des Zentralen Studienberatung (teilweise kostenpflichtig)
- Zentrales Sprachlabor - Sprachlehrzentrum für studienbegleitende
- Fremdsprachenausbildung und Sprecherziehung
- Hochschulsport (für Studierende kostenfrei, für Mitarbeiter und Gasthörer kostenpflichtig)
Gebühren für Gasthörer
Gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) in Verbindung mit der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg werden für das Gasthörerstudium folgende Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr für Gasthörer richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).
- 1 bis 4 SWS: 51,- €
- 5 bis 6 SWS: 76,- €
- 7 bis 10 SWS: 102,- €
Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz kann gegen Nachweis die Gasthörergebühr auf 26,- € ermäßigt werden. Die Gasthörergebühr ist mit Beginn des Semesters fällig.
Für Mitarbeiter der Universität entfallen die Gebühren.
Weitere Informationen: