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Darlehen für Studiengebühren

Die allgemeinen Studiengebühren (€500) können über ein Darlehen von der landeseigenen L-Bank bezahlt werden. Hierbei werden nur die €500 allgemeine Studiengebühren abgedeckt - die Semesterbeiträge (Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) sowie eventuelle Säumnisgebühren werden nicht übernommen.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages besteht nur gegenüber der landeseigenen L-Bank, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 7 LHGebG). Der Anspruch ist nicht von einer Einkommens- oder Vermögensprüfung abhängig - es muss keine Sicherheitsleistung erbracht werden. Das Darlehen wird von der L-Bank direkt an die Universität ausgezahlt.

Darlehensberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die bei Aufnahme des Erststudiums das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere, in Ausnahmefällen berechtigte Personengruppen sowie Details zur Anspruchsdauer sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Der Darlehensantrag muss an der jeweiligen Hochschule gestellt werden - nicht direkt bei der L-Bank.
Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten, reichen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheides und den Darlehensantrag zusammen bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg ein. Beide Formulare sind im Downloadcenter der Universität Heidelberg zu finden. Die Studierendeadministration prüft anhand des Antrags auf Erteilung eines Feststellungsbescheides, ob ein Anspruch auf ein Darlehen besteht. Im Falle einer Darlehensberechtigung, wird der Darlehensantrag von der Studierendenadministration an die L-Bank weitergeleitet, die dann einen Darlehensvertrag verschickt.

 

Merkblatt: Darlehen

Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheides

Antrag auf Darlehen der L-Bank

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 01.11.2012
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