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Bereichsbild

Indirekter Zugang über eine Eignungsprüfung für sonstige beruflich Qualifizierte (fachgebunden)

Voraussetzungen

  1. der erfolgreiche Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich, und
  2. der schriftliche Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch nach §59 des Landeshochschulgesetzes (LHG)

Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.

Ausnahmsweise kann in besonders begründeten Einzelfällen auch eine Zulassung zur Eignungsprüfung ausgesprochen werden, wenn die Voraussetzungen der Nr. 1 nicht erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich.

Die in jedem Fall vorausgesetzte fachliche Entsprechung zwischen der beruflichen Vorbildung und dem angestrebten Studiengang ist gegeben, wenn sich die wesentlichen Inhalte der beruflichen Ausbildung und Tätigkeit der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zuordnen lassen. Die fachliche Entsprechung muss für jeden Teilstudiengang vorliegen, etwa bei mehreren Hauptfächern in einem Lehramtsstudium für jedes Hauptfach.

 

Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr, jeweils im Frühjahr, statt und ist spätestens zum 15. Juni abgeschlossen. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch (Aufsatz), Englisch (Textverständnis und Textproduktion in englischer Sprache) und einer – bezogen auf den angestrebten Studiengang – fachspezifischen Aufsichtsarbeit) sowie einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen). Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Für die Durchführung der Eignungsprüfung erhebt die Universität Heidelberg eine Gebühr in Höhe von 80 €.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester unter Angabe des angestrebten Studienganges bis zum 1. Februar eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit,
  • ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (Zeugnis mit Angaben zur Berufsbezeichnung und zur Ausbildungsdauer in beglaubigter Kopie) sowie eine Kopie der Ausbildungsordnung,
  • Nachweise über Art und Dauer der Berufstätigkeit,
  • eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg bisher an einer Prüfung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung oder an einer entsprechenden Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen wurde oder ob die Zulassung zu einer solchen Prüfung bereits beantragt wurde,
  • die Bestätigung über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung.

 

Bewerbung

Mit Bestehen der Eignungsprüfung wird eine studiengangbezogene Studienberechtigung erteilt. Diese ist bei der Bewerbung um einen Studienplatz (bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung) bzw. bei der Immatrikulation (bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung) mit den sonst erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der jeweiligen Bewerbungs-/Immatrikulationsstelle einzureichen. Die für das Zulassungsverfahren der Hochschulen in zulassungsbeschränkten Studiengängen maßgebende Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist die Abschlussnote der Eignungsprüfung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Universität Heidelberg finden Sie unter:

http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung


 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 18.02.2011
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