Immatrikulation in die Promotion
Frist für die Immatrikulation
Unterlagen für die Immatrikulation
Online-Immatrikulation
In die Promotion können Sie sich als deutsche/r Staatsangehörige/r ohne vorherige Bewerbung fristgerecht einschreiben. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Annahme als Doktorand voraus.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre aktuelle Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, das Abiturzeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung(en), Examenszeugnis
- Nach dem Einloggen können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
- Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
- Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und senden diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen an die Studierendenadministration.
- siehe auch: Merkblatt für die Immatrikulation
Frist für die Immatrikulation
Für die Einschreibung als Doktorand/in gilt die Frist: Wintersemester: Mitte September bis Mitte Oktober und im Sommersemester: Mitte März bis Mitte April.
Unterlagen für die Immatrikulation in die Promotion
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (wird von der Krankenkasse speziell für die Einschreibung ausgestellt) oder die Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. bei Privatversicherten). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
- Kopie des Personalausweises.
- Unterschriebene und ausgefüllte Einzugsermächtigung über die Studienbeiträge. Die Einzugsermächtigung kann auch im Rahmen der Online-Immatrikulation gewährt werden.
- Ein an Sie adressierter und ausreichend frankierter DIN C4-Rückumschlag.
- Das vom Dekanat ausgefülltes Formular ”Annahme als Doktorand” im Original (entsprechende Formulare erhalten Sie beim Dekanat oder im Downloadcenter).
- Das Original bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses. Sollten Sie bei der Einschreibung noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist. Das endgültige Abschlusszeugnis ist im Laufe des Einschreibesemesters vorzulegen!
- Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung(en) mit Nachweis über Studiengang und Studiendauer.
- Passfoto.
Die Unterlagen sind wie folgt zu adressieren:
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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Online-Immatrikulation
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Letzte Änderung:
29.11.2012