Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge
Frist für die Immatrikulation
Unterlagen für die Immatrikulation
Online-Immatrikulation
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (Zentrales Vergabeverfahren, universitätsinterne Auswahlverfahren, Eignungsfeststellungsverfahren und Aufnahmeprüfung, siehe Informationen zum Zulassungsverfahren) beworben haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie immer einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Falls Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, ist ein Merkblatt zur Immatrikulation beigefügt, aus dem Sie die Einschreibemodalitäten ersehen können. Die Immatrikulation in Studiengänge mit Zulassungbeschränkung erfolgt auf schriftlichem Wege. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Ausnahme: Ein persönliches Erscheinen zur Immatrikulation ins 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist erforderlich. Eine Vertretung/Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse
- Nach dem Einloggen, können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
- Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
- Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Frist für die Immatrikulation
Zur Annahme des Studienplatzes schicken Sie uns bitte die zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin zu, da Sie ansonsten Ihren Anspruch auf den Studienplatz verlieren.
Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadt-verwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungs-präsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (wird von der Krankenkasse speziell für die Einschreibung ausgestellt) oder die Befreiungs-bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. bei Privatversicherten).Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
- Ein Passbild, das in der Online-Immatrikulation hochgeladen werden muss.
- Kopie des Personalausweises
- Unterschriebene und ausgefüllte Einzugsermächtigung über die Studiengebühren und Studienbeiträge. Die Einzugsermächtigung kann auch im Rahmen der Online-Immatrikulation gewährt werden
- Zulassungsbescheid der Universität im Original
- Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren z.B. Orientierungstest (Teilnahmezertifikat) - gilt nicht für Masterstudiengänge
- Bei Sport: Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung
- Bei einem LA-Studium: Lehrerorientierungstest (Teilnahmezertifikat) und, falls bereits absolviert, Nachweis über das Orientierungspraktikum
- Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung
Für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester müssen Sie außerdem einreichen:
- Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, Sie müssen uns den Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums), den Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachweisen - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung/Studienbuch, ect
- Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse – in amtlich beglaubigter Kopie.
Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule, Universität), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! - Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester.
Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Studienbuch-seite/Immatrikulationsbescheinigung ect. – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein. - Nachweis über die/das bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester bei Immatrikulation in das 7. oder höhere Fachsemester – in allen Fächern.Nachweis über die Orientierungsprüfung: Die Immatrikulation in das 4. Fachsemester und höhere Fachsemester, wenn keine Zwischenprüfung oder Vordiplom vorliegt, erfordert das Vorlegen der bestandenen Orientierungsprüfung bzw. die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester. Bitte wenden Sie sich an die/den Orientierungsprüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater der Studienfächer.
Online-Immatrikulation
Wir bitten Sie Ihre Daten zur Immatrikulation auf den folgenden Seiten online zu ergänzen, sowie ein Bild hoch zu laden. Bitte beachten Sie, dass dieser Service derzeit nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung steht. Sie können sich hier nur einloggen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Im Rahmen der Eingabe werden Sie nach dem Passwort der Online-Bewerbung gefragt. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können sie hier ein Neues anfordern.
- Online-Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Zentrales Vergabeverfahren, universitätsinterne Auswahlverfahren, Eignungsfeststellungsverfahren und Aufnahmeprüfung)