Lateinkenntnisse nach GymPO I 2009
Lateinkenntnisse nach der neuen Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009)
Nach der neuen Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien müssen Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe) nachgewiesen werden.
Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist gemäß GymPO I auch im Beifach erforderlich, siehe GymPO I, Französisch (S. 399), Italienisch (S. 408), Spanisch (S. 426).
Der Nachweis kann entweder durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung durch den Nachweis von zwei Jahren schulischen Unterricht in der Sekundarstufe, der mit der Endnote mindestens „ausreichend“ abgeschlossen wurde (Niveau des GER: A2) oder durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs (4 SWS) "Übungen zur Sprache und Kultur Roms (Vorbereitung auf die Latinumsprüfung)" (Stufe I) am Seminar für klassische Philologie erfolgen.
Bitte beachten Sie auch diesbezügliche Informationen des Zentrums für Lehrerbildung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin: http://zlb.uni-hd.de
Die Geschäftsführende Direktorin
Heidelberg, 30.5.2011