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Doktorandenkonvent der Universität Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 370
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Stammtisch - Pizza und Bier

6. März - 6pm

Im Neuenheimer Feld 370

 

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Frequently Asked Questions

Alle in diesem FAQ verwendeten Bezeichnungen für Personen, Ämter und Funktionen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

§ 3 - Definitionen und Zuordnungen

Was versteht man unter einer Qualifikationsstelle?

Unter einer Qualifikationsstelle versteht man eine Stelle als akademischer Mitarbeiter an der Universität, die in ihrer Dienstaufgabenbeschreibung einen erheblichen Forschungsanteil (mehr als 50%) umfasst und in deren Rahmen man an einer Qualifikationsschrift (Dissertation) arbeitet.

§ 4 - Vorstand

Wieso ist der Vorstand aus 11 Mitgliedern zusammengesetzt?

Sowohl die Interessen der Wissenskulturen als auch die, die sich aus den Promotionsarten ergeben, sollen vertreten sein. Durch die Vertreter der Wissenskulturen ist jedoch nicht automatisch gewährleistet, dass die Promotionsarten ausreichend vertreten sind. Daher gibt es zusätzlich zu den acht Vertretern für die Wissenskulturen auch drei Vertreter für die Promotionsarten.
Da jede Wissenskultur mehrere Fakultäten umfasst, die ebenfalls individuellen Bedingungen unterliegen, sollen die zwei Vertreter einer Wissenskultur unterschiedlichen Fakultäten angehören. Bei zwei Vertretern pro Wissenskultur ist der Vorstand noch immer handlungsfähig, falls einzelne Mitglieder verhindert sind oder ausfallen.

Warum setzt sich der Vorstand nach Wissenskulturen zusammen und nicht beispielsweise nach den Fakultäten?

Ein Vertreter pro Fakultät würde zu einem sehr großen Vorstand führen, was die Handlungsfähigkeit beschränken würde. Außerdem ist erfahrungsgemäß nicht gewährleistet, dass sich aus jeder Fakultät ein Kandidat für den Vorstand findet.
Fakultätsspezifische Fragen können bei Bedarf in einer entsprechenden Arbeitsgruppe bearbeitet werden, damit die Fakultät zu ihrem Recht kommt.

Warum wird im Vorstand eine Unterscheidung von Promotionsarten vorgenommen?

Der Doktorandenkonvent möchte die Interessen aller Doktorandengruppen vertreten und berücksichtigen. Da jede Promotionsart mit unterschiedlichen Interessen, Fragestellungen, Belastungen und Anforderungen einhergeht, soll jeder dieser Formen mit einer eigenen Stimme Gewicht verliehen werden.

Warum bekommen die Promotionsstipendiaten keinen eigenen Vertreter im Vorstand?

Stipendiaten bilden keine eigene Promotionsart, da dies eine Finanzierungsform ist und keine Bestimmung der Art und Weise der Promotion. Als Stipendiat ist man in aller Regel entweder Individualpromovend oder gehört einem Graduiertenprogramm an; diese beiden Arten setzen den Rahmen der Promotionsbedingungen, nicht aber die Finanzierungsform.

Warum wird empfohlen, dass die Vertreter im Graduate Council vorzugsweise auch Vorstandsmitglieder sind?

Die Regelung soll die direkte Kommunikation der Ergebnisse aus dem Doktorandenkonvent erleichtern. Auf diese Weise kann der Doktorandenkonvent als gemeinsame Interessensvertretung aller Doktoranden von den anderen Universitätsorganen wahrgenommen werden.

§ 5 - Wahl des Vorstandes

Kann ich für mehrere Vorstandsämter gleichzeitig kandidieren und wie funktioniert das?

Jeder Doktorand kann gleichzeitig für seine Wissenskultur und seine Promotionsart kandidieren, aber nur einen Sitz erhalten. Gewinnt er aber beide Sitze, so erhält er automatisch den Sitz für den er prozentual die meisten Stimmen erhalten hat.

Beispiel:
Katharina (Chemie/Individualpromovendin) kandidiert für die Wissenskultur Naturwissenschaften und den Sitz der Individualpromotion. Sie erhält 300 von 1000 abgegebenen Stimmen der der Wissenskultur Naturwissenschaften zugehörigen Doktoranden, also 30%. Von den Individualpromovenden erhält sie 500 von 2000 Stimmen, also 25%. Sie erhält für beide Sitze jeweils die meisten Stimmen, gewinnt also die Wahl für beide Sitze. Obwohl sie absolut mehr Stimmen für den Sitz der Individualpromotion erhalten hat, bekommt sie den Sitz für ihre Wissenskultur zugewiesen.

Ich bin nicht bei meiner Fakultät als Doktorand angenommen - kann ich dennoch an der Wahl zum Doktorandenkonvent teilnehmen?

Leider sind nur von der jeweiligen Fakultät angenommene Doktoranden stimmberechtigt; dies ist vom Landeshochschulgesetz vorgegeben.

Wieso kann man bis zu fünfmal wiedergewählt werden?

Wenn sich jemand durch seine gesamte Promotionszeit engagieren möchte, sollte dies unterstützt werden. Die Kontinuität der Vorstandsarbeit wird dadurch gefördert. Mit Hinsicht auf die Promotion sollte eine Amtszeit jedoch nicht länger als sechs Jahre andauern.

Welcher Promotionsart gehöre ich an?

Es ist keine Ausnahme, wenn man mehreren Promotionsarten angehört. So kann man beispielsweise als Individualpromovend oder Mitglied eines Graduiertenprogramms gleichzeitig auch Doktorand mit Qualifikationsstelle sein. In diesem Fall kann man frei entscheiden, für welche Gruppe man wählen möchte. Gehört man zwei Promotionsarten an, so ist es erforderlich, dass man sich für eine Promotionsart entscheidet und innerhalb dieser seine Stimme abgibt, um Stimmdopplungen zu vermeiden.

Wann und wo muss ich mich entscheiden, für welche Promotionsart ich abstimmen möchte?

Die Entscheidung, für welche Promotionsart man wählen möchte, erfolgt spätestens bei der Wahl, d.h. bei der Vollversammlung, wenn gegen Vorlage des Nachweises der Annahme als Doktorand die Stimmzettel ausgegeben werden.

Wie wird bei der Wahl entschieden, wer eine Wissenskultur vertritt?

Zunächst gilt natürlich, dass derjenige den Sitz erhält, der die meisten Stimmen hat. Da jedoch möglichst viele Fakultäten repräsentiert werden sollen, wird auch bei geringerem Stimmenanteil jenem Kandidaten Vorrang gegeben, der bei dem zweiten zu vergebenden Sitz einer noch nicht vertretenen Fakultät angehört.

Beispiel:
Alonso (Geowissenschaften), Barbara (Informatik) und Cem (Mathematik) kandidieren für die Vertretung der Wissenskultur Naturwissenschaften. A. erhält 25% der Stimmen der Doktoranden der Naturwissenschaften, auf B. entfallen 40% und auf C. 35%. C. hat mehr Stimmen als A., aber A. bekommt den zweiten Sitz, da C. der gleichen Fakultät angehört wie B.

Wieso gilt das Prinzip der Juniorität bei Stimmengleichheit?

Indem „jüngere” Doktoranden (d. h. die sich in einem frühen Stadium ihrer Promotion befinden) bevorzugt werden, soll gewährleistet sein, dass ältere Doktoranden zum Ende ihrer Promotion entlastet werden und eine kontinuierliche Weitergabe der Aufgaben des Vorstands erfolgen kann.

Warum muss man „mindestens sieben Kandidaten“ bei der Beantragung der Abwahl haben?

Wenn eine Abwahl angestrebt wird (z. B. aufgrund unzureichender Aufgabenerfüllung des amtierenden Vorstands) sollte dies „konstruktiv“ (im demokratischen Sinne) sein, damit die Interessensvertretung der Doktoranden fortgesetzt werden kann.

§ 6 - Tagung des Konvents

Ich möchte ein Anliegen vor den Doktorandenkonvent bringen - wie geht das?

Ein entsprechender Antrag für eine reguläre Sitzung muss bis zwei Wochen vor dem angekündigten Termin beim Vorstand eingegangen sein. Wurde die Tagesordnung bereits veröffentlicht, ist es dennoch möglich, kurzfristig aufgenommen zu werden, sofern die zeitliche Planung dies zulässt.

Warum ist auf regulären Sitzungen nur der Vorstand stimmberechtigt?

Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass bei regulären Sitzungen keine Gruppe durch überproportionale Anwesenheit partikulare Interessen durchsetzen kann. Der Aufbau des Vorstandes und seine ausschließliche Stimmberechtigung stellen sicher, dass alle Doktoranden gleichberechtigt vertreten werden, auch wenn sie nicht bei der regulären Sitzung anwesend sein können.

§ 7 - Arbeitsgruppen

Ich möchte eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen bzw. habe mich schon mit anderen Doktoranden zu einem bestimmten Thema ausgetauscht - wie gehe ich vor?

Sobald mindestens drei Doktoranden ein Thema für relevant halten, können sie die Gründung einer offiziellen Arbeitsgruppe beantragen; ein formloses Anschreiben oder eine Mail an den Vorstand, der diese dann bei der kommenden regulären Sitzung bestätigt, genügt. Die Motivation und das Anliegen für das Fach/die Fakultät soll kurz geschildert werden.

Kann ich prinzipiell bei allen Arbeitsgruppen mitarbeiten?

Ja, mit Ausnahme der fakultätsspezifischen Arbeitsgruppen, zu denen nur Doktoranden der entsprechenden Fakultät zugelassen sind.

Was passiert mit den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe?

Sie werden auf einer regulären Sitzung vorgestellt und in zusammenfassender Form auf der Website des Doktorandenkonvents vorgestellt.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 18.01.2021
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